§ 171/1 - Verschiedenes: Finanzielle Förderung des Regenüberlaufbeckens 140, Stuttgarter Straße (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 29. Oktober 2007, 18:25 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
< Zurück zum Protokoll: Bau- und Planungsausschuss (20.12.2004)
Sachvortrag:
Bürgermeister Stadel teilt mit, dass die Stadt Schwäbisch Hall nach den neuen Landesrichtlinien, die mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten, für Abwassermaßnahmen nicht mehr antrags- und förderberechtigt sei.