§ 251 - Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Wohngebiet "Langäcker", Bibersfeld (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Für das Baugebiet „Langäcker“ wurde durch den Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am 25.07.2018 der zustimmende Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“ in Bibersfeld gefasst. Dieser hat in der Zwischenzeit Rechtskraft erlangt und das Baugebiet wird entsprechend erschlossen.

Es wird beabsichtigt das Wohngebiet mit Fernwärme zu versorgen. Hierzu hat die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH schon eine Leitungstrasse nach Schwäbisch Hall gebaut, um die Wärme aus dem gesamten Verbundnetz zur Verfügung stellen zu können.

Die Versorgungsleistungen sollen von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Energieversorger übernommen werden, wodurch zudem die Möglichkeit besteht, die Versorgung mit Strom und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.

Für die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Langäcker“ ist eine Satzung durch den Gemeinderat zu erlassen, die in Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist. Der als Anlage 2 beigefügte Lageplan zeigt die Abgrenzung des von der Satzung umfassenden Gebietes auf und stellt zudem eine verbindliche Anlage zur Satzung dar.

Der Inhalt der Satzung wurde bereits mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH abgestimmt.

Die Satzung wird nach Beschlussfassung gemäß den rechtlichen Vorschriften öffentlich bekannt gegeben.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld wurde im Rahmen des Schriftlichen Verfahren über den Sachverhalt informiert. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Anlagen:
Anlage 1: Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Wohngebiet „Langäcker“
Anlage 2: Lageplan des Geltungsbereichs der Satzung

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Langäcker“.
(einstimmig - 30)

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