§ 75 - Erhaltung des Spielplatzes Gaildorfer Straße/Egerländer Weg (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 29. Oktober 2007, 09:57 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
s. a. Anregung von Stadträtin Rabe, GR vom 26.04.06, § 66/2
Im Rahmen der Reduzierung der öffentlichen Spielplätze war u. a. auch der Spielplatz an der Gaildorfer Straße zum Rückbau vorgesehen.
Die unerwartet rasche Entwicklung des Baugebiets Hartäcker bringt eine erhebliche Anzahl von Kleinkindern in diesen Bereich. Die Verwaltung hat den Rückbau daher aufgrund der räumlichen Nähe zum Baugebiet Hartäcker nicht vollzogen und wird diesen Spielplatz weiterhin erhalten und pflegen.
Diese Information wird einstimmig - 20 - zustimmend zur Kenntnis genommen.