§ 10 - Entwicklung eines Grabfeldes „Ewige Ruhe im Wald“ südlich des Waldfriedhofes (öffentlich)
Sachvortrag:
Am 11.10.2017 hat der Gemeinderat der Entwicklung eines Grabfeldes „Ewige Ruhe im Wald“ in einem Waldstück im Eigentum der Stadt südlich des Waldfriedhofes auf Flurstück Nr. 190 Flur Heimbach grundsätzlich zugestimmt. Im Rahmen der Umsetzung sind die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Nach der Waldkarte der LUBW ist das o.g. Waldstück ein Erholungswald Stufe 2 gemäß §33 Landeswaldgesetz (LWaldG), der eine relativ große Bedeutung für die Erholung hat. Zusätzlich ist dieser Wald seit 1991 als flächenhaftes Naturdenkmal gemäß §28 Naturschutzgesetz (NatSchG) ausgewiesen (Anlage 1). Wertgebende Pflanzenart ist hier das Purpurknabenkraut (Orchis purpurea). Der südöstlich angrenzende Waldrand ist als rechtskräftiges Waldbiotop erfasst und soll auf Anregung des Naturschutzbeauftragten nicht überplant werden. Bei einem Gespräch mit dem Landratsamt am 26.02.2019 wurde zudem gebeten, auch die grundwassernutzende Wildbadquelle Mineralbrunnen GmbH im weiteren Verfahren zu beteiligen. Bezüglich einer Beeinträchtigung des Grundwassers äußerte das Landratsamt keine Bedenken.
Der Flächennutzungsplan weist die Fläche zum allergrößten Teil als Wald aus (Anlage 2). Das restliche Flurstück Nr. 190 ist Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung Friedhof. Zusätzlich ist die Waldfläche als Rohstofflagerfläche (Gips) ausgewiesen, was auch aufgrund einer vorhandenen Dolinensenke innerhalb der Waldfläche deutlich wird. Diese Dolinensenke soll erhalten bleiben und in ihrer weiteren Entwicklung beobachtet werden. Um Bestattungen gemäß Bestattungsgesetz zu ermöglichen muss auf der angedachten Waldfläche der Flächennutzungsplan mit der Ausweisung Wald in Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung Friedhof geändert werden.
Die Bestattungswaldfläche soll nicht eingefriedet werden, so dass sie auch problemlos von außen zugänglich sein wird. Aktuell wird die Waldfläche durch einen stark begangenen Erdweg in Längsrichtung erschlossen. Durch die Ausweisung des Waldgebietes als Bestattungswald eröffnet die Stadt einen speziellen Besucher- und Freizeitverkehr in diesem Bereich, wodurch eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht entsteht. Die Stadt kann sich also nicht mehr auf § 14 Abs. 1 BWaldG (Haftungsausschluß bei Waldtypischen Gefahren) berufen, sondern hat Baumkontroll- und Gefahrenbeseitigungspflichten.
Der Hospitalforstbetrieb schlägt vor, aufgrund eingeschränkter Wurzelaktivität auf den vorherrschenden Tonböden nur die standortgerechten Eichen als Bestattungsbäume auszuwählen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die in Anspruch zu nehmende Waldfläche nicht größer als ursprünglich vorgesehen gewählt werden sollte, um genügend Bestattungsbäume überhaupt ausweisen zu können. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Fläche des Bestattungswaldes auf die gesamte Waldfläche des Flurstückes 190 auszuweiten. Südliche Grenze könnten der begangene Erdweg, sowie der querende Wassergrabenbereich sein.
Es ist vorgesehen, die vorhandene, trennende Zaunanlage durch eine bei Bestattungen zu öffnende Toranlage zu ergänzen. Hier im Zugangsbereich zum Bestattungswald soll ein Aussegnungsplatz mit einem bearbeiteten Gedenkstein für Bestattungsfeiern bereitgestellt werden. Ein sicherer Erschließungsweg zu den Bestattungsbäumen soll mit Baumhäckselgut ausgelegt und markiert werden (siehe Schemaskizze Anlage 3).
Aufgrund der freien Zugänglichkeit des Waldes empfiehlt die Verwaltung für den Erholungswald eine Satzung gemäß §33 Abs. 2 LWaldG zu erlassen, um die Jagdausübung zum Schutz der Waldbesucher zu beschränken und Vorschriften zum Verhalten der Waldbesucher zu erlassen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan M. 1:2.500 Naturdenkmal Nr. 82 „Pflanzenstandort südlich des Waldfriedhofs“
Anlage 2: Rechtskräftiger Flächennutzungsplan M.1:2.500
Anlage 3: Schemaskizze - „Ewige Ruhe im Wald“-
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Fläche des zukünftigen Bestattungswaldes in der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung Friedhof auf der ganzen Waldfläche des Flurstückes 190 auszuweisen.
- Der wertgebende Pflanzenbestand des Naturdenkmals Nr. 82 „Pflanzenstandort südlich des Waldfriedhofs“ wird gemeinsam mit den vorhandenen Baumarten erfasst und als Grundlage für weitere Planungen eingearbeitet.
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Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Pflanzenkartierung und der Erfassung der Baumarten einen landschaftsplanerischen Entwurf und einen Satzungsentwurf für einen Erholungswald gemäß § 33 LWaldG zu fertigen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
(einstimmig -29)