§ 6 - Übernahme der Aufgaben des Gutachterausschusses (GAA) von den Gemeinden Michelbach an der Bilz, Michelfeld und Rosengarten; Erstreckungssatzung auf deren Gemeindegebiet, - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 27. Juni 2019, 06:49 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung vom 13.02.2019 hat der Gemeinderat die Verwaltung bevollmächtigt, mit den beteiligten Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft über eine öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem Ziel der Errichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zu verhandeln. Die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden habe ebenfalls entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die Verhandlungen mit den Bürgermeistern sind mittlerweile abgeschlossen. Die jetzt vorgelegte Vereinbarung wurden mit den Verhandlungspartnern abgestimmt. Die Gemeinde Rosengarten hat den Wunsch geäußert, entsprechend dem proportionalen Bevölkerungsanteil, 2 Gutachterinnen/Gutachter in den Ausschuss entsenden zu dürfen. Dieser Wunsch wurde in die Vereinbarung eingearbeitet.

Der Entwurf der Vereinbarung wurde auch an das Regierungspräsidium zur Überprüfung übersandt. Die Anregungen des Regierungspräsidiums wurden ebenfalls in die Vereinbarung übernommen.

Die öffentlich rechtliche Vereinbarung über den gemeinsamen Gutachterausschuss soll am 01.01.2020 in Kraft treten.

Zum gleichen Datum soll auch die Satzung zur Erstreckung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss auf das Gebiet der Gemeinden Michelbach an der Bilz, Michelfeld und Rosengarten in Kraft treten.

Anlage 1: Öffentlich rechtliche Vereinbarung
Anlage 2: Erstreckungssatzung

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der öffentlich rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB von den Gemeinden Michelbach an der Bilz, Michelfeld und Rosengarten auf die Große Kreisstadt Schwäbisch Hall zu.

  2. Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Erstreckung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss auf das Gebiet der Gemeinden Michelbach an der Bilz, Michelfeld und Rosengarten zu.
    (einstimmig -16)

Meine Werkzeuge