§ 2 - Ziegenbeweidung im Zuge einer Pflegekonzeption im Schiedgraben, - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 26. März 2019, 07:59 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im Jahr 1990 wurde am Schied das neu erstellte Parkhaus eingeweiht. Nach außen sichtbar war damals eine intensive Dachbegrünung des Parkhauses und der daran angrenzende, von Bebauung entkernte Schiedgraben mit einer gestalterisch hochwertigen Fußgängerbrücke. Zielsetzung war, die Stadtbefestigung zur Unterlimpurger Vorstadt in ihrer mächtigen Ausprägung im Stadtbild darzustellen. Ursprünglich war die Grabensohle als Rohboden durch geradlinige Steinriegel strukturiert.

Nach anfänglichen Bemühungen zur Grünpflege ist über die nachfolgenden Jahre sukzessiv ein ruderaler Gehölzaufwuchs entstanden, der die gestalterisch wichtigen, scharfen Konturen der Grabenbefestigung überwachsen hat. Mühsam wurde schon mehrmals dieser Gehölzaufwuchs auf den Stock gesetzt und entsorgt.

Die Verwaltung schlägt vor, nach und nach den Gehölzbewuchs im Schiedgraben durch eine Flächenbeweidung zurückzudrängen. Angedacht ist hier eine jahreszeitlich begrenzte Beweidung mit Ziegen ab April, die durch Frass an den Gehölzen diese im Laufe der Zeit bis zum Absterben beeinträchtigen.

Auf dem innerhalb den Graben querenden, drei Meter hohen Mauerabsturz unterhalb der Schiedgrabenbrücke, sollen mobile Holzhürden die Ziegen vor Absturz sichern. Unterhalb dieses Mauerabsturzes ist zunächst keine Beweidung vorgesehen.

Zur Verbesserung der Arbeitssicherheit ist zur Andienung der Grabenfläche der Einbau einer Seilsicherung am südwestlichen Mauerzugang (siehe roter Punkt im Lageplan) notwendig.

Die Beweidung soll zunächst als Versuch im Jahr 2019 durchgeführt werden. Die Verwaltung wird nach Beendigung der Maßnahme über die Durchführung und den Erfolg der Maßnahme berichten.

Die Verwaltung rechnet mit Kosten zwischen 4.000 € und 5.000 €.

Anlage: Lageplan Beweidung, M 1: 500

Beschluss:

Die Pflegekonzeption für den Schiedgraben mit einer Beweidung durch Ziegen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese im Jahr 2019 durchzuführen und nach Beendigung über den Erfolg zu berichten.
(einstimmig -18)

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