§ 1 - Aktivpark Ackeranlagen; hier: Konzeption für den Aktivpark, - Vorberatung - (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Verwaltung hat in der Sitzung vom 16.05.2018 über die Möglichkeit der Gestaltung eines Aktivparks in den Ackeranlagen informiert und den Auftrag erhalten, in die Planung einzusteigen. Zunächst wurde gemäß des Beschlusses eine Begehung am 29.06.2018 zur Bewertung verschiedener Standorte durchgeführt.
Die Begehung führte über den südlichen Bereich der Ackeranlagen im Bereich der Urbanstraße, zur Taubeninsel und von dort zur Grünfläche zwischen Verkehrsübungsplatz und den Stadtwerken Schwäbisch Hall GmbH. Gemeinsam mit Vertretern des Seniorenrates und Jugendforums sowie dem Leiter des Fachbereichs Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport wurden die Standorte auf ihre Eignung für einen Aktivpark bewertet. Grundsätzlich sollten, unabhängig der Nutzergruppe, folgende Kriterien erfüllt werden:
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Sicherheit: Soziale Kontrolle durch Einsehbarkeit muss gewährleistet sein.
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Erreichbarkeit: Die Lage des Aktivparks sollte so gewählt werden, dass auch eine gute Erreichbarkeit mit dem KFZ gewährleistet wird.
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Einbindung: Der Aktivpark soll sich gestalterisch der Umgebung unterordnen und sich in die Auenlandschaft einfügen.
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Standort: Der Aktivpark soll vorhandene Angebote ergänzen und einen geschützen Außenraum zur körperlichen Betätigung anbieten.
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Infrastruktur: Die Nähe zu einer öffentlichen Toilette muss gewährleistet sein.
Insgesamt wurden drei Standorte (siehe Anlage 1) näher betrachtet und im Hinblick auf die geplante Nutzung und die formulierten Kriterien bewertet.
Standort A befindet sich am Ende der Urbanstraße, an der Fuß- und Radwegebrücke des Kochers sowie am Hauptfuß- und Radweg der Ackeranlagen. Der Standort ist aufgrund der zahlreichen angrenzenden Wegebeziehungen ideal eingebunden und bietet dadurch ein Höchstmaß an Sicherheit. Aufgrund der Bestandsbäume ist ein Eingriff in die Fläche jedoch nur eingeschränkt möglich sowie die Schaffung einer Privatsphäre nur schwer realisierbar. Die Nähe zur Toilette im Anlagencafé wird jedoch sehr positiv bewertet.
Standort B befindet sich auf der sogenannten Taubeninsel. Die Fläche ist durch das Buschwerk am Mühlkanal nur eingeschränkt von den umgebenden Wegen einsehbar, liegt jedoch günstig im Hinblick auf die Erreichbarkeit und die Nähe zur Toilette im Anlagencafé. Der Standort lässt einen Eingriff, ohne die natürliche Auenlandschaft der Ackeranlagen zu beeinträchtigen, zu.
Standort C bildet das südliche Ende der Ackeranlagen und verfügt über einen gestalteten natürlichen Uferbereich, der den Zugang an den Kocher ermöglicht. Hinsichtlich der Erreichbarkeit ist diese Fläche mit dem KFZ über den Parkplatz Kocherwiese gut angebunden. Die Erreichbarkeit einer öffentlichen Toilette und die Sicherheit wird aufgrund der Lage im Vergleich zu den beiden anderen Standorten kritisch gesehen.
Aufbauend auf den Standortbewertungen hat die Verwaltung das vorliegende Konzept (siehe Anlage 2) für den Aktivpark ausgearbeitet, welches auf den Grundzügen des Gestaltungsansatzes der Landesgartenschau 1982 mit punktuellen Themenbereichen in den Ackeranlagen basiert. Abweichend von dem ersten Gedanken „ein Aktivpark in den Ackeranlagen“ zu planen, sollen in den Ackeranlagen punktuell neue Angebote für eine körperliche Betätigung geschaffen werden, damit der ganze Park als Aktivpark genutzt werden kann. Bereits heute wird die Parkanlage intensiv als Walk- und Joggingstrecke genutzt. Daneben kann an diversen Spielpunkten gehüpft oder die Sandflächen genutzt werden. Dieses Angebot soll nun ergänzt werden, um Bewegung, Koordination und Muskelaufbau der Nutzer zu fördern. Hierfür werden die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen :
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Ausweisung von unterschiedlichen Bewegungsrouten unter Einbeziehung der daran liegenden Themenbereiche.
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Schaffung von sechs neuen Themenbereichen entlang der bestehenden Wege der Ackeranlage. Hierfür sollen auch bestehende Angebote mit aufgegriffen werden.
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Beschilderung der Themenbereiche um ein ganzheitliches Körpertraining in unterschiedlicher Intensität zu ermöglichen.
Die Maßnahmen können sukzessive umgesetzt und gegebenfalls um weitere Themen erweitert werden. Zunächst soll auf dem Standort A ein Angebot geschaffen werden unter dem Motto „Balancieren und Koordination“. Dieser Bereich dient vor allem zum Aufwärmen und als Vorbereitung für die folgende Station auf der Taubeninsel bzw. Standort B. Hier sollen Angebote für den Muskelaufbau und Ausdauertraining geschaffen werden. Für eine bessere Einsehbarkeit des Standorts soll im Zuge der Baumaßnahmen das Buschwerk zurückgenommen werden. Um die Gesamtkonzeption und die Nutzung des Aktivparks zu vermitteln sollen mit der Realisierung der Standorte A und B auch die unterschiedlichen Bewegungsrouten ausgewiesen werden. Vorstellbar sind drei Routen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und unterschiedlicher frei wählbarer Intensität der Trainingseinheit.
Aufgrund der Möglichkeit einer sukkzessiven Entwicklung des Aktivparks können weitere Themen wie beispielsweise „Entspannung und Natur“ auf Standort C oder Erweiterungen bestehender Spielpunkte um Themen wie beispielsweise „Schaukeln“ oder „Hüpfen und Wippen“ erfolgen. Für die weiteren neuen Bereiche „Treppenlauf“ oder „Strecken und Dehnen“ sind lediglich Schilder für die entsprechenden Übungen notwendig.
Da der Aktivpark über einen längeren Zeitraum in Abstimmung mit unterschiedlichen Nutzern und Fachleuten sukzessive entwickelt werden soll, hat die Verwaltung beschlossen, den Planungsauftrag nicht an ein externes Büro zu vergeben, sondern die Planungs- und Steuerungsleistungen im eigenen Haus durchzuführen.
Die vorliegende Konzeption wurde am 19.10.2018 mit den Teilnehmern der ersten Begehung der Standorte abgestimmt.
Anlage 1: Lageplan Standorte A, B und C
Anlage 2: Konzept Aktivpark
Beschluss:
- Dem Konzept zur Etablierung eines Aktivparks in Anlehnung an das Gestaltungskonzept der Landesgartenschau mit den beschriebenen Maßnahmen wird zugestimmt.
- Die Standorte A und B und die Ausweisung der drei Bewegungsrouten sollen mit den bereitgestellten Mitteln durch die Verwaltung geplant und umgesetzt werden.
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Die schrittweise Entwicklung der bestehenden Spielpunkte wird begrüßt und soll von der Verwaltung weiter verfolgt werden. Die Finanzierung erfolgt über das jährlich zur Verfügung stehende Budget zum Unterhalt und Weiterentwicklung der Spiel- und Sportflächen im Stadtgebiet.
(ohne Abstimmung)