§ 37 - Arbeitsvergabe zur Durchführung von Entmunitionierungsarbeiten für den Bau der Ostumfahrung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 26. Oktober 2007, 18:36 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Für den Bau der Ostumfahrung ist es nach den Erkenntnissen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg erforderlich, die in Anspruch genommenen Flächen vor Baubeginn zu untersuchen und ggf. zu entmunitionieren. Es handelt sich um die Bereiche, die außerhalb der bisher bereits untersuchten Konversionsflächen liegen. Der Umfang beläuft sich auf etwa 2,9 ha.

Die Kosten für die Räumung werden nach geltendem Recht nicht mehr vom Land übernommen und müssen nicht zwingend vom Kampfmittelbeseitigungsdienst ausgeführt werden.

Die Arbeiten sollen daher von der Fa. GFKB auf der Basis des Rahmenvertrages dieser Firma mit der Kampfmittelbeseitigung Baden-Württemberg durchgeführt werden. Die GFKB bietet die Räumung zu den Sätzen des Rahmenvertrags abzüglich eines Rabattes von 3 % an.

Die Kosten werden auf rund 40.000,- € pro ha geschätzt.

Es entstehen also Kosten von etwa 116.000,- €.

Die Kampfmittelbeseitigung ist förderfähig, d. h. 70 % der Kosten werden vom Land erstattet.

B e s c h l u s s:

Der BPA stimmt der o. g. Vergabe an die Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung (GFKB) zu.

(19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

Meine Werkzeuge