§ 145 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0142-05/03, „Kreuzäcker – Änderung Schweickerweg“; hier: Durchführungsvertrag (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadtrat Baumann rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kreuzäcker - Änderung Schweickerweg“ Nr. 0142-05/03 ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Gegenstand des Vertrages ist das Vorhaben über den Neubau von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 20 Wohnungen, einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen und 9 offenen Stellplätzen auf dem Flurstück 1741 (Gemarkung Schwäbisch Hall) entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 10.04.2018).

Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

    • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die   Fertigstellung des Vorhabens (vgl. § 4 des Vertrages)
    • Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen (vgl. § 5), insbesondere
       - Ausarbeitung und Erstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Planungen
       - Abstimmung der Fassaden- und Dachgestaltungsdetails mit der Stadt, FB Pla   nen und Bauen
    • Pflanzgebote, Pflanzbindungen, Nisthilfen (vgl. § 4)
    • Kostentragung (vgl. § 6)
    • Wechsel des Vorhabenträgers (vgl. § 7)
    • Haftungsausschluss der Stadt (vgl. § 8)

Anlage: Durchführungsvertrag

Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 3: Planteil zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Anlage 4: Textteil zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wusch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger (Röwisch Wohnbau Schwäbisch Hall GmbH) zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Kreuzäcker – Änderung Schweickerweg“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebau­ungsplanes „Kreuzäcker – Änderung Schweickerweg“ Nr. 0142-05/03) wird zugestimmt.
(einstimmig-17, ohne Stadtrat Baumann wg. Befangenheit)

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