§ 2/1 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt für die Jahre 2018/2019: Stellungnahme der Verwaltung und Beratung der Anträge, Anregungen und Fragen der Fraktionen (öffentlich)
Sachvortrag:
Stellungnahme der Verwaltung: siehe Anlage
Anträge der Fraktionen: siehe GR vom 15.11.17
Ergänzung der Stellungnahme zu den Anträgen, Fragen und Anregungen der Gemeinderatsfraktionen zum Entwurf des doppischen Haushalts 2018/2019 der Stadt Schwäbisch Hall und Ergänzung des Stellenplans zum Entwurf des doppischen Haushalts 2018/2019 der Stadt Schwäbisch Hall
I. Die Angaben der Verwaltung zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 werden für den Finanzhaushalt unter Ziffer 3 auf S. 5 aktualisiert:
a) Gemäß des am 28.11.2017 eingegangenen Testbescheids über Leistungen im Kommunalen Finanzausgleich 2018 ergeben sich für die Stadt Schwäbisch Hall folgende Verschlechterungen:
- Die Zuweisungen für die Kindergartenförderung (§ 29 b FAG) beträgt statt 2.442,85 € nur noch 2.312,75 € pro gewichtetes Kind.
- Die Gesamtzuweisungen des Kindergartenlastenausgleichs (Ü3) betragen demnach statt 2.096.707 € nur noch 1.985.033 €. Die Verschlechterung gegenüber den Ansätzen des Entwurfs des Haushalts beträgt 111.674 €.
- Die Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung (§ 29 c FAG) beträgt statt 13.825,00 € nur noch 12.876,21 € pro gewichtetes Kind.
- Die Gesamtzuweisungen für die Kleinkindbetreuung (U3) betragen demnach statt 3.313.853 € nur noch 3.086.428 €. Die Verschlechterung gegenüber den Ansätzen des Entwurfs des Haushaltes beträgt 227.425 €.
Hierdurch ergeben sich Mindereinnahmen in Höhe von 339.000 € für das Haushaltsjahr 2018.
In der Annahme, dass die Prokopfzuweisungen in 2019 auf dem Niveau des Haushaltsjahres bleiben ergeben sich für 2019 Mindereinnahmen in Höhe von
360.000 €.
Des weiteren ist bei der Finanzausgleichsumlage 2018 mit zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 131.000 € zu rechnen.
Die Veränderungen sind in der als Anlage beigefügten Übersicht im Detail dargestellt.
b) Die Ausführungen zum Ergebnishaushalt unter Ziffer 1 zur Kreisumlage auf S. 1 werden im letzten Satz korrigiert:
Insgesamt steigt dadurch die Kreisumlage auf 20.789.000 € im Jahr 2018 und 23.091.000 € im Jahr 2019 an.
II. Die Ausführungen unter Ziffer I B 6 (Beauftragtenstellen im Bereich Zentrale Funktionen) auf S. 23 ff. werden um nachfolgende Ausführungen ergänzt:
Am 29.11.17 ist der Zuwendungsbescheid des Bundesumweltministeriums/PtJ zur Förderung der Stelle des Klimaschutzbeauftragten (zur inhaltlich-fachlichen Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes) für die Jahre 2018 und 2019 eingegangen. Die Personal- und Sachkosten werden – wie beantragt – mit 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 55.209 €) gefördert.
III. Ergänzung zum Stellenplan:
Der Leiter des Baurechtsamts hat um Bewertung seiner Stelle gebeten. Die Stellenbeschreibung wurde zur Bewertung an die GPA übergeben. Sollte sich hieraus eine Bewertung nach A 14 ergeben, müsste die Stelle von A 13 nach A 14 gehoben werden. Vor diesem Hintergrund wird die Stelle im Stellenplan nach A 14 ausgewiesen. Ferner hat auch die Stellvertretung eine Neubewertung der Stelle gewünscht, die ebenfalls zur Bewertung an die GPA übersandt wurde. Aus diesem Grund sollte auch hier die Stelle nach A 13 (bisher A 12) ausgewiesen werden.
Weitere Anlage: Schreiben Landkreis Schwäbisch Hall zu Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage
Beschluss:
Die einzelnen Beschlüsse zu den jeweiligen Anträgen der Fraktionen entnehmen Sie bitte der nachfolgend hinterlegten Datei.