§ 10 - Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2015 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Kommunen sind verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information und Rechenschaft des Gemeinderats sowie allen Bürgerinnen und Bürgern über die Entwicklung und Betätigung der Beteiligungsunternehmen beiträgt.
Der 16. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2015 wurde nun erstellt und wird hiermit dem Gemeinderat vorgelegt.
Zu jedem Unternehmen, an dem die Stadt Schwäbisch Hall unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, werden Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den jeweiligen Beteiligungsverhältnissen, zur Besetzung der Gesellschaftsorgane sowie der Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen gegeben. Darüber hinaus werden neben Angaben zur Abschlussprüfung, der Geschäftsverlauf und die Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr kurz dargestellt.
Bei Unternehmen, an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar zu mindestens 50 % beteiligt ist, werden die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnung in Kurzform sowie einheitliche Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie dem Personal ausgewiesen.
Gemäß § 105 (3) GemO wird der Bericht im August 2017 öffentlich für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ausgelegt.
Anlage: Beteiligungsbericht
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt vom 16. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall Kenntnis.
(ohne Abstimmung)