§ 142/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften 2015; hier: Nr. 16, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 41 GemO) (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Version vom 31. Januar 2017, 14:59 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
s. a. BSSK 17.02.16, § 16/2
Erste Bürgermeisterin Wilhelm informiert, dass sich die Verwaltung in dieser Frage die Unterstützung einer externen Beratungsfirma (Dr. Flügge) einholt. Der Ablauf der Kinder- bzw. Jugendbeteiligung soll in einer Arbeitsgruppe vorbesprochen und ausgearbeitet werden. Die Fraktionen werden um Entsendung eines Mitglieds jeder Fraktion in diese AG gebeten. Nähere Informationen folgen.