§ 2 - Kostenbeteiligung der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft an den Kosten Flächennutzungsplan 2015 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall erfüllt im Rahmen der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeerhaltungsverbandes“ u.a. für die Gemeinden Michelbach an der Bilz, Michelfeld und Rosengarten (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) die Aufgabe der Fortführung des Flächennutzungsplanes.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung Gemeindeerhaltungsverbandes sieht vor:

„Die Nachbargemeinden erstatten der Stadt den durch die vorgesehene Einzelabrechnung und anderweitig nicht gedeckten Aufwand, dessen Höhe jährlich nachträglich durch Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses festgelegt wird, zu 50 % nach dem Verhältnis der Steuerkraftsumme und zu 50 % nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen nach § 147 GO“. (§ 6 Abs. 5)

Im Haushaltsjahr 2015 ist hierfür eine Gesamtsumme für extern beauftrage Büros in Höhe von 78.982,27 € angefallen. Der jeweilige Kostenanteil der Nachbargemeinden wurde nach § 6 Abs. 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft von der Kämmerei der Stadt Schwäbisch Hall berechnet und den Nachbargemeinden bereits, verbunden mit der Bitte um Begleichung des jeweiligen Kostenanteils, schriftlich mitgeteilt, – vorbehaltlich des Beschlusses des gemeinsamen Ausschusses.

Die tabellarische Kostenaufteilung für die Jahre 2015 liegt dieser Sitzungsvorlage bei.

Anlage: Tabelle Kostenaufteilung 2015

Beschluss:

Der Gemeinsame Ausschuss beschließt die Kostenaufteilung entsprechend der beigefügten Tabelle für die Bearbeitung des Flächennutzungsplanes im Haushaltsjahr 2015.
(einstimmig - 17 -)

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