§ 4 - Anpassung der Kindergartenentgelte ab dem 01.01.2017 - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 21. Oktober 2016, 08:25 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.07.2015 wurden die Elternentgelte der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2016 neu geregelt.

Die zuvor sehr uneinheitlichen Entgelte wurden in die in der Anlage beigefügten Tarife auf der Basis der Kosten pro Platz und Stufe überführt.

Zielsetzung der Neuregelung ist ein Deckungsbeitrag durch Entgelte von 15%.

Weiterhin wurde eine jährliche Anpassung zum 01.09. an die tatsächlich geltenden Betriebskosten beschlossen.

Landesweit werden durch die kommunalen und die kirchlichen Landesverbände nach wie vor 20% angestrebt.

Mit den zum 01.01.2016 festgesetzten Entgelten wird jedoch voraussichtlich nur eine Kostendeckung durch Elternbeiträge von knapp 11% erreicht.

Gründe sind die sehr starken Tariferhöhungen im Erzieherbereich und die - entgegen der ursprübglichen Annahme - deutlich geringere Anzahl von Vollzahlern nach der neuen Tarifstruktur.

Eine Anhebung der Elternbeteiligung auf 15% würde eine Entgelterhöhung von über 40% in einem Schritt bedeuten. Dies wäre jedoch aus Sicht der Verwaltung eine zu starke Belastung der Eltern.

Um die Haushaltsunterdeckung nicht noch weiter absinken zu lassen, schlägt die Verwaltung vor, auf Basis der aktuellen Kosten eine Kostendeckung durch Elternentgelte von 12% anzustreben.

  • Für die Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std tägl.)
    bedeutet dies eine Steigerung von bisher 99 € um 13 € auf 112 € pro Monat.
     
  • Die tägliche 6 Stunden-Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3
    erhöht sich von bisher 222 € um 27 € auf 249 € pro Monat.

Diese Beträge gelten immer nur für das 1. Kind einer Familie. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte, unabhängig davon, ob noch andere Kinder aktuell eine Einrichtung besuchen.

Nach einer Auswertung der Entgelte der Kinder in den städtischen Tageseinrichtungen vom Juni 2016 müssen jedoch lediglich 46% der Kinder den vollen Beitrag bezahlen.

Die Beträge der einzelnen Bausteine wurden, wie in der Anlage dargestellt, entsprechend angepasst.

Die Ortschaftsräte werden entsprechend informiert.

Anlage: Elternbeiträge/ Vorschlag neu ab 01.01.2017

Beschluss:

Die Fraktionen haben noch Abstimmungsbedarf; Beschluss im GR vom 05.10.2016

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