§ 5 - Neubau Mehrfamilienhaus „Auf dem Katzenkopf“ (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 28. Juni 2016, 08:41 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderates am 17.02.2016 nö wurde vom Gemeinderat beschlossen, das Grundstück an die GWG zu übertragen, um hier einen Neubau für die Bereitstellung von günstigem Mietwohnraum zu erstellen. Dieses Projekt ist als Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (mit ca. 1.100 Wohnfläche) für die GWG mit einem Bauvolumen von ca. 2,7 Mio. € (Gesamtbudget) geplant.

Die anliegende Planung zeigt die eingereichte Planung aus 2015 und die aktuelle überarbeitete Planung in deutlich reduzierten Abmessungen mit drei Geschossen und einem oben aufgesetzten, flach geneigten Pultdach. Um auch hier günstige Mieten realisieren zu können und das Gebäude dennoch in aktuellem Baustandart der ENEV zu realisieren, wurde analog der geplanten Gebäude für die Hospitalstiftung im Aschenhausweg auf das Kellergeschoss (Unterkellerung) verzichtet, soweit dies möglich gewesen ist. In der vorliegenden Planung ist vorgesehen, die Wohnungen nach „Süden“ hin mit vorgestellten Balkonen auszustatten. Die gesteigerte Wohnqualität durch den Balkon erhöht die Attraktivität dieser Mietwohnungen deutlich. Die maximalen Wohnflächen für eine Belegbindung dürfen jedoch nicht überschritten werden, da die GWG versuchen wird, die Finanzierung des Vorhabens durch Förderdarlehen des Landes und/oder Kfw zu realisieren. Die Realisierung der Balkone steht vorbehaltlich der Einhaltung des Gesamtbudgets.

Der Bauantrag wurde kurzfristig noch im Jahr 2015 eingereicht, um das Projekt noch unter den Vorgaben/Anforderungen der EnEV 2014 realisieren zu können, da mit der neuen EnEV 2016 wieder deutlich erhöhte Anforderungen an die Gebäudehülle gestellt werden (im Wesentlichen: Wärmeschutz der Gebäudehülle muss um 20 % verbessert werden und es ist keine Kompensation mehr über besonders gute Heizanlage möglich!)

Das Gebäude ist mit 3 Vollgeschossen (EG, OG, DG) geplant. Insgesamt werden damit ca. 1.100 m² Wohnfläche mit ca. 650 m² Nutzfläche bereitgestellt. Damit beträgt der Anteil der Nebenflächen weniger als 40 % (!)

Die GWG hat für die Architektenleistungen den Architekten Kraft beauftragt, da dieser bereits im Aschenhausweg mit der GWG die gleiche Modulbauweise geplant/entwickelt hat, um die Zielsetzung der günstigen Miete im Neubau realisieren zu können.

Gründe für das Einreichen der Tektur waren insbesondere die Anmerkungen der Nachbarn („Heller Wohnen“). Die nun vorliegende überarbeitete Planung rückt deutlich von der vorhandenen Bebauung ab. Die Balkone sind nach „Süden“ ausgerichtet. Die Terrassen und die zwischen die Abstellflächen der PKW gelegten Grünzonen wurden deutlich vergrößert. Die attraktive Ansicht des Gebäudes aus der Blickrichtung von „Heller Wohnen“ ist auf der Visualisierung zu sehen. Am 9. Juni 2016 findet ein Nachbarschaftsgespräch statt; hierüber wird berichtet.

Anlage: Planung Katzenkopf 2015 und überarbeitete Version

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die im Sachvortrag vorgestellten Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.