§ 268 - Konzept und Gestaltung des Oberen Nikolaifriedhofs (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 8. Dezember 2015, 11:22 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 30.09.2013, § 203, den Oberen Nikolaifriedhof wieder für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen zu öffnen, wurde die Betriebsleitung vom Eigenbetrieb Friedhöfe mit der Entwicklung eines Gestaltungskonzepts beauftragt.

Diese in Zusammenarbeit mit dem Büro Gundelfinger/ Traub Landschaftsarchitekten erstellte Konzeption liegt mittlerweile vor. Parallel dazu hat die Abteilung Hochbau des Fachbereichs Planen und Bauen die Gebäude des Oberen Nikolaifriedhofs überprüft.

In einem ersten Schritt wurden die vorhandene Strukturen auf die künftigen Anforderungen im Friedhofswesen, auf die Machbarkeit und im Hinblick auf die nachfolgenden Punkte untersucht:

  • Einbindung der Neubelegung in den vorhandenen Bestand aus denkmalgeschützten und belegten Gräbern unter Berücksichtigung der erforderlichen Grabgröße;
  • Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen
  • Barrierefreie Zugänglichkeiten des Friedhofes,
  • Nutzung der bestehenden Nikolaifriedhofskapelle und
  • Instandsetzungsbedürftigkeit und Sanierungsbedarf der Friedhofsmauern, Einfriedungen, Wege, Nebengebäude und der bestehenden Grabstätten.

Die bestehenden erhaltenswerten und denkmalgeschützten Gräber, Kriegsgräber und Gräber von Ehrenbürgern und Persönlichkeiten der Stadt Schwäbisch Hall sollen berücksichtigt  werden.

Gestaltungskonzept Oberer Nikolaifriedhof

1. Oberer Nikolaifriedhof um die Kapelle St. Nikolaus

Die vorhandene Grundstruktur des Oberen Nikolaifriedhofs wird im Gestaltungskonzept beibehalten, wobei die vorhandenen Wegeverbindungen den heutigen Nutzungsanforderungen angepasst werden.

Bestehende und neu anzulegende Grabstätten
Die Neubelegung erfolgt hauptsächlich im östlichen Teil des Oberen Nikolaifriedhofs. Dabei werden die noch mit einer Nutzungsdauer belegten, bzw. denkmalgeschützten ein- oder mehrstelligen Grabstätten in die Planung integriert und durch bewusste großzügige Abstände hervorgehoben.
Im Heckentheater, nördlich der Nikolaikapelle, mit seiner halbrunden Grundform werden vorrangig Einzelgräber angelegt. Die bisherige zweireihige Belegung mit einer Grabtiefe von ca. 1,80 m wird aufgegeben, um die bestehenden Wegeführungen auf 1,50 m zu verbreitern und dadurch eine Neubelegung zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang werden die Thuja-Hecken, welche die vorhandenen Wege teils stark überwachsen haben und großflächig verkahlt sind, gerodet und durch Neupflanzungen ersetzt. Die Hecken und terrassenförmige Anlage sollen erhalten bleiben.

Im westlichen Teil des oberen Nikolaifriedhofs werden die vorhandene Grabreihen vor allem entlang der Wege ergänzt, wobei auch hier bestehende geschützte Gräber durch großzügige Abstände zu den Neubelegungen hervorgehoben werden.

Im Grabfeld B soll ein durch einen Weg eingefasster Bereich für Ehrenbürger der Stadt Schwäbisch Hall angelegt werden. Er ist in seiner Grundform dem im nördlichen Bereich vorhandenen großflächigen Kriegerdenkmal nachempfunden.

Zugänglichkeit zum Oberen Nikolaifriedhof
Aufbauend auf den oben aufgeführten Anforderungen wurde das vorhandene Wegekonzept innerhalb des Friedhofs überarbeitet und eine größtenteils barrierefreie Erschließung des Friedhofs entwickelt. Vorhandene Wege werden beibehalten, saniert und teilweise verbreitert. Die Wegeverbindung entlang der nördlichen Friedhofsmauer kann aufgrund der anstehenden Topographie nicht barrierefrei erschlossen werden.

Im Bereich der Grabfelder werden Graswege (Aufbau Schotterrasen) angelegt. Zum einen, um die vorhandene Grundform der Grabstätten in einer Rasenfläche beizubehalten und zum anderen, um innerhalb der Grabfelder eine Neubelegung von Gräbern ohne wesentliche bauliche Veränderungen zu ermöglichen.


2. Urnenhain „Himmelreich“ Am Postgütle

Die vorhandene Grundstruktur des Urnenhains mit seinen vier terrassenartig angeordneten Ebenen wird im Gestaltungskonzept beibehalten und lediglich in Teilbereichen den heutigen Nutzungsanforderungen angepasst.

Bestehende und neu anzulegende Grabstätten
Die Neubelegung erfolgt auf den Ebenen zwei bis vier. Auch in diesem Teilbereich des Friedhofs werden die noch mit einer Nutzungsdauer belegten, bzw. denkmalgeschützten Grabstätten in die Planung integriert und durch Abstände hervorgehoben.

Die auf der Ebene eins vorhandenen Ehrengräber bleiben erhalten, lediglich der im südöstlichen Bereich vorhandene denkmalgeschützte Grabstein wird um ca. 4 m in nord-östliche Richtung versetzt um hier die Erschließung der zweiten Ebene über eine Rampe zu ermöglichen. Hier würde auch eine Möglichkeit bestehen, im Bereich des Rampenaufgangs künftig bei Bedarf eine kleine Urnenwand anzulegen.

Auf den Ebenen zwei und drei werden zusätzlich zu den vorhandenen Einzel- und Doppelgrabstätten weitere ein- und mehrstellige Grabstätten angelegt. In den Gräbern der Ebene zwei sind, aufgrund der Zugänglichkeit über die neu angelegte Rampe, neben der vorgesehenen Urnenbestattungen auch Erdbestattungen möglich.

Die auf der vierten Ebene angelegte Struktur aus Hecken um die bestehenden Urnengräber wird bei der Planung übernommen und die vorhandenen, stark verkahlten Thuja-Hecken werden sukzessive gerodet und durch Eiben-Hecken ersetzt.

Zugänglichkeit des Urnenhains
Aufbauend auf der Ausgangssituation wurde das vorhandene Wegekonzept überarbeitet und eine größtenteils barrierefreie Erschließung entwickelt.

Das bisherige Eingangstor zum Urnenhain/Himmelreich wird um ca. 9 m zur Platzfläche hin zurückversetzt und in eine neu angelegte Friedhofsmauer mit ca. 1,20 m Höhe integriert.

Am südlichen Rand des Vorplatzes soll der barrierefreie Zugang der zweiten Ebene über eine Rampe erfolgen. Die barrierefreie Erschließung der dritten und vierten Ebene erfolgt über den Einbau einer Hebebühne, da hier eine Erschließung nur über sehr dominante Rampenlösungen innerhalb des Friedhofes möglich wäre.

Die vorhandenen, als Mittelachse angelegte Treppenanlagen und Wegeverbindungen werden saniert. Die Treppenanlage von der ersten zur zweiten Ebene wird um ca. 2 m zwischen die vorhandenen Buchskugeln zum Platz hin verschoben, um die Einteilung der zweiten Ebene durch die neu eingebaute Rampe nicht zu verändern.

Auch in diesem Bereich des Friedhofs werden zwischen den Grabreihen Graswege als Schotterrasen angelegt um den Gesamteindruck der Anlage nicht zu verändern.


3. Bestehende Gebäude

a) Eingangsportal mit zwei Gebäuden und Sandsteinfriedhofsmauer, Heilbronner Str. 16
Das Eingangsportal und die Sandsteinmauer dürften neben der Nikolaikapelle die ältesten Gebäude und baulichen Anlagen sein. Nach Plänen von 1887 sind diese Gebäudeteile in ihren Strukturen so erbaut worden.
Die Sandsteinmauer und die Säulen an der Heilbronner Straße sind beschädigt. Eine Sanierung und Restauration zur Erhaltung steht an.

Die Sanierung der beiden Eingangsgebäude ist notwendig. Die Dächer sind undicht.
Das linke Gebäude würde sich zur Nutzung als Informationsraum und zur Dokumentation der Geschichte vom Nikolaifriedhof eignen. Im rechten Gebäude könnten WCs eingebaut werden oder es könnte für die Unterbringung von den lose gelagerten Epitaphen dienen.

b) Nikolaikapelle
Die über 700 Jahre bestehende Friedhofskapelle soll für Trauerfeiern, das Aufbahren von Verstorbenen und auch für andere kulturelle Ereignisse dienen. Sie soll in Ihrer Art und Weise erhalten bleiben.

Vor Jahren wurde die Gasleitung zum Gebäude nicht mehr erneuert. Eine Heizung im Gebäude besteht nicht mehr. Das Gebäude soll weiterhin unbeheizt bleiben. Die Substanz der Gebäude ist teilweise reparaturbedürftig. Im Inneren sollen die Empore mit den noch vorhandenen Teilen der alten Orgel instandgesetzt werden. Die Orgel selbst würde durche eine kleine Orgel wie auf dem Waldfriedhof ersetzt. Die Akustik und die Einrichtungen sollen verbessert und instand gesetzt werden.

Eine Kostenschätzung kann erst nach nach erfolgter Abstimmung der Maßnahmen mit dem Landesdenkmalamt erfolgen.

c) Denkmalgebäude an die Gefallenen vom Ersten Weltkrieg
Am diesem Gebäude sind das Dach und die Mauern instandsetzungsbedürftig.

d) Totengräberhäuschen
Das Gebäude zum Wettbach wird als Abstellraum genutzt. Die Denkmalbehörde sieht das über 100 Jahre ale Gebäude für erhaltenswert an. Eine Nutzung für Abstellzwecke ist vorgesehen.

e) Kriegsgräber, Ehrengräber, erhalenswerte und denkmalgeschützte Gräber
Vor 30 Jahren wurden die historischen Grabsteine restauriert.

Die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bleiben in Deutschland dauerhaft als wichtiges Mahnmal und als Erinnerungsstätte bestehen. In diesen Gräbern sind Personen bestattet worden, die während des Ersten und Zweiten Weltkrieges gefallen bzw. an den Folgen dieser Kriege verstorben sind. Auf dem Oberen Nikolaifriedhof bestehen 221 Grabstätten.


4. Weiteres Vorgehen

Auf Antrag der Stadt Schwäbisch Hall hat das Regierungspräsidium Stuttgart die denkmalschutzrechliche Genehmigung für die Sanierung der Friedhofsmauern, Stützmauern, Treppen, Wege, Wegeinfassungen, Tore und Geländer sowie die Neubepflanzungen von schützenswerten Hecken genehmigt. Der Obere Nikolaifriedhof mit der Kapelle St. Nikolaus mit steinernem Kruzifix sowie Grabmälern stellt als Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal dar.

Für die Sanierung und Instandsetzung der Gebäude soll ein weiterer Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung gestellt werden.

Mit den Genehmigungen stehen Zuwendungen des Landes zu Maßnahmen, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen, mit einem Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben in Aussicht. Für die Friedhofsanlage (ohne Gebäude) wurde zum 30.09.2015 ein Zuwendungsantrag gestellt. Mit der Entscheidung in 2016 können die einzelnen Maßnahmen erst begonnen werden.
Beim  Eigenbetrieb Friedhöfe würden für die genehmigten Maßnahmen anteilige Kosten im Wirtschaftsplan 2016 / 2017 (310.000 €) und in die Mittelfristige Finanzplanung berücksichtigt. Die in Aussicht gestellten Zuwendungen wurden noch nicht berücksichtigt, da diese von der Höhe und Zahlung noch ungewiss sind.

Um die Kosten der Pflege im Nikolaifriedhof zu verringern, wurden durch die Stadt in 2014 und 2015 bisher 118 Gräber abgeräumt.  Bei den  220 erhaltenswerten und denkmalgeschützten Gräbern wurde die Pflege reduziert. Nahezu 470 Gräber werden nach wie vor von Angehörigen gepflegt und unterhalten.

Mit dem neuen Konzept könnten in den nächsten Jahren somit insgesamt 507 Grabstätten  neu angelegt werden. Diese neu geplanten  bzw. bestehenden Grabstätten wären für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen geeignet. Bei den vorhandenen Gräbern muss individuell entschieden werden, ob und in wieweit eine Bestattung möglich ist.

In 2014 waren es 8 Bestattungen und Beisetzungen mit Gebühreneinnahmen  von 30.364 €.
In 2015 waren es bisher 20 Bestattungen und Beisetzungen mit Gebühreneinnahmen von 64.281 €.
Mit dieser sorgfältig ausgearbeiteten Konzeption und den dazugehörigen Gestaltungsplänen für die Grabfelder wird  der obere Nikolaifriedhof als Ruhestätte mit hoher kultureller Wertschätzung bestehen bleiben.

Nach Vorlage aller Kostenberechnungen für die dargelegten Maßnahmen und der Feststellung, welche Kosten zuwendungsfähig sind, wird dem Gemeinderat erneut berichtet.

Anlage: Lageplan Oberer Nikolaifriedhof

 

Kaufmännischer Abteilungsleiter Betriebsverwaltung, Finanzen und Rechnungswesen Häberlein gibt einen Überblick und erläutert Zahlen und Lageplan des Nikolaifriedhofs. Ziel des Konzepts war die Einbindung neuer Grabstellen in bestehende Grabfelder, Barrierefreiheit sowie der Erhalt des Überblicks anstehender Reparaturen.

Landschaftsarchitektin Traub präsentiert ihre Ideen zum Nikolaifriedhof:

  • Am Zugang vom Wettbach aus befindet sich bereits ein kleiner, barrierefreier Weg; dieser soll ausgebaut werden. Im letzten Stück zur Kapelle ist es möglich, das Gelände abzufangen.
  • denkmalgeschützte und Kriegsgräber sollen freigestellt werden.
  • Im Heckentheater sind die Wege teilweise stark überwuchert. Die Wege sollen auf 1,50 m ausgebaut werden; die Thuja-Bepflanzung soll gerodet und neu gepflanzt werden.
  • Der untere Bereich des Nikolaifriedhofs soll über Rasenwege erschlossen werden.
  • Nördlich und südlich der Kapelle sowie im Heckentheater soll eine Neubelegung erfolgen.
  • Der Urnenhain „Himmelreich“ soll über das Postgütle erschlossen werden. Die Terrassen sollen beibehalten werden, Ebene 2 soll über eine Rampe erschlossen werden. Ebene 3 und 4 sind schwierig zu erschließen - dort müsste mit Rampen bzw. Hebebühnen gearbeitet werden.

Oberbürgermeister Pelgrim erinnert an die Ausgangslage: Man hat den Oberen Nikolaifriedhof wieder geöffnet, um den Bewohnerinnen/Bewohner der Kernstadt eine Möglichkeit der Bestattung bieten zu können. Man wollte keinesfalls in einen Wettbewerb zum Waldfriedhof eintreten. Die Substanz des Nikolaifriedhofes sollte nicht verändert werden. Die Öffnung des Nikolaifriedhofs sollte nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein - jetzt werden jedoch für die vorgeschlagenen Maßnahmen größere Investitionen nötig. Er bittet um Stellungnahme aus den Fraktionen.

Stadtrat Kaiser empfiehlt, sich auf die Flächen zu beschränken, wo mit vertretbarem Aufwand eine Nutzung ermöglicht werden kann. Er stellt sich die Frage, ob wirklich alle Bereiche barrierefrei erschlossen werden müssen.

Stadträtin Herrmann ist schockiert über die anfallenden Kosten. Darüber hinaus möchte sie keinesfalls den Charakter des Nikolaifriedhofs verändern. Bei den hier vorgestellten Maßnahmen (Auflösung von Treppenanlagen, Anbringung von Hebebühnen etc. ) sieht sie dies nicht gewährleistet. Sie schlägt vor, im Frühjahr 2016 dieses Thema nochmals aufzunehmen und mit einer Ortsbegehung Klarheit zu schaffen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt sieht keinen Bedarf an der Ausweisung weiterer Friedhofsflächen - der Waldfriedhof genügt. Er regt an, den Waldfriedhof angemessen weiterzuentwickeln und ihn an bestimmten Stellen für eine neue Nutzung zu öffnen, um so einen Beitrag zur Kostendeckung zu generieren.

Oberbürgermeister Pelgrim greift den Vorschlag von Stadträtin Herrmann auf:

  1. Im Frühjahr 2016 erfolgt eine Begehung und danach die erneute Beratung.
  2. Eine kulturelle Nutzung der Nikolaikapelle wird von allen Fraktionen nicht gewünscht.

Vom o. g. Sachverhalt wird Kenntnis genommen.

Meine Werkzeuge