§ 5 - Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten 2014 (öffentlich)
Sachvortrag:
Gemäß § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.
In dem den Jahresbericht betreffenden Zeitraum war Herr Ahmad Bahredar bestellter Gewässerschutzbeauftragter der Stadt Schwäbisch Hall.
Im Berichtszeitraum wurde neben verschiedenen kleineren Instandsetzungsarbeiten auf der Kläranlage Vogelholz ein Hochwasserpumpwerk errichtet. Dieses gewährleistet im Hochwasserfall ein rückstaufreies Ableiten des Kläranlagenauslaufs. Die vorgegebenen Grenz- bzw. Zielwerte wurden auf allen Anlagen eingehalten.
Im Kanalnetz wurde die Kanalsanierung nach der Eigenkontrollverordnung (EKVO) weitergeführt. Ziel ist es hier, den guten Zustand des Gesamtnetzes zu erhalten und damit den Aufwand und die Kosten für Sanierungen gering zu halten.
In den folgenden Jahren soll neben dem Sanierungsaufwand auf der Kläranlage Vogelholz auch die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung bzw. eines Umbaus der Kläranlage Tüngental ermittelt sowie ein Konzept für die Kanalnetzbewirtschaftung erarbeitet werden. Des weiteren ist die langfristige Entsorgung des Klärschlamms sicher zu stellen.
Anlage: Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten 2014
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten 2014 zur Kenntnis.