§ 5 - Energiebericht 2015 (öffentlich)
Sachvortrag:
Der vorliegende Energiebericht mit den Auswertungen der Jahre 2008 bis 2014 ist die Fortschreibung der Berichte aus den zurückliegenden Jahren.
Seit Ende des vergangenen Jahres werden die Energieabrechnungen der Stadtwerke elektronisch übertragen. Dadurch sind nun auch die Daten der städtischen Eigenbetriebe in der SEKS-Software erfasst und können ausgewertet werden. Deshalb unterscheidet sich der Bilanzteil des Energieberichts (Kapitel 3) von den früheren Darstellungen.
Sowohl bei Strom, als auch bei der Wärme fällt die Hälfte der Energie, die in den städtischen Gebäuden verbraucht wird, in den Schulgebäuden an. Die weiteren Anteile verteilen sich zu ungefähr gleichen Teilen auf die anderen Gebäudetypen.
Im Strombereich machen jedoch Gebäude nur die Hälfte des Gesamtstromverbrauchs aus. Die andere Hälfte geht auf die Straßenbeleuchtung und technischen Anlagen zurück.
Vergleicht man die Energiekosten pro Quadratmeter beheizter Fläche, so stellt man fest, dass die kulturell genutzten Gebäude den höchsten spezifischen Wert aufweisen. Dies ist damit zu erklären, dass in diesen Gebäuden sehr viel Sondertechnik, wie Kühlung oder Veranstaltungsbeleuchtung eingesetzt wird.
Die aufsummierte Energieeinsparung in den städtischen Gebäuden konnte in den beiden zurückliegenden Jahren weiter gesteigert werden und liegt bei aktuell 15% gegenüber dem Basisjahr 2008. Erstmalig ist auch die Straßenbeleuchtung in die Darstellung mit aufgenommen. Der Einsparwert von 4% wird in den nächsten Jahren auf Grund der derzeit laufenden Sanierung deutlich ansteigen.
Im Berichtsteil (Kapitel 6) wird auf die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und auf die gesetzlichen Änderungen der zurückliegenden zwei Jahre geblickt. Außerdem wird am Beispiel der Kreuzäckerschule dargestellt, welche energetischen und wirtschaftlichen Potenziale eine ganzheitliche Sanierung eines Gebäudes hat. Der Energieverbrauch konnte dort seit 2008 auf ein Drittel des Ausgangswertes reduziert werden.
Anlage: Energiebericht 2015
Beschluss:
Kenntnisnahme