§ 19/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Nutzung von Ausgleichsflächen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.15/ Antwort der Verwaltung - (öffentlich)
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Version vom 5. November 2015, 16:12 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2015:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie schon in der GR-Sitzung im Mai angesprochen, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
- Was ist auf Ausgleichsflächen erlaubt und was ist nicht erlaubt, z.B. welche Art der Bebauung, Nutzung, Einzäunung,...
- Wie wird die Einhaltung dieser Auflagen überwacht.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Niemann
Antwort der Verwaltung vom 21.09.2015:
Sehr geehrte Frau Niemann,
die Nutzungen der Ausgleichsflächen sind in den jeweiligen B-Plänen geregelt, und unterscheiden sich von B-Plan zu B-Plan.
Eine Überwachung wird stichprobenartig, nach Information aus der Nachbarschaft durchgeführt.
Im Übrigen bemüht sich die Verwaltung um eine flexible und bürgerfreundliche Auslegung.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann-Josef Pelgrim