§ 187 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

1. Klaus Sengen, Schwäbisch Hall

Herr Sengen spricht im Namen der Matthäusgemeinde Hessental. Nachdem bekannt wurde, dass in Hessental im ehemaligen Telekom-Gebäude Flüchtlinge untergebracht werden, wird derzeit in Hessental ein Unterstützerkreis für Flüchtlinge gebildet. Herr Sengen möchte wissen, in welchem Zeitraum mit der Ankunft der Flüchtlinge zu rechnen ist.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass die Unterbringung im ehem. Telekom-Gebäude eine vorläufige Unterbringung des Landkreises ist. Der Landkreis hat dieses Gebäude gekauft und eine entsprechende Baugenehmigung beantragt. Diese Baugenehmigung wurde vergangene Woche erteilt. Wann die bauliche Umsetzung und auch der Bezug erfolgt, ist Oberbürgermeister Pelgrim nicht bekannt - er rechnet jedoch damit, dass dies in den nächsten vier bis fünf Monaten der Fall sein wird. Für weitere Auskünfte bittet er Herrn Sengen, mit dem Landratsamt Kontakt aufzunehmen.

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