§ 181 - Erläuterung zu Unfallhäufungsstellen in Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 30. September 2015, 13:57 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hat in der Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2015, § 98/6 darum gebeten, die in der Sitzung des Beirats Flugplatz und Verkehr am 21.04.2015 besprochenen Unfallhäufungsstellen im Bau- und Planungsausschuss öffentlich darzustellen. Diesem Wunsch kommt die Verwaltung wie folgt nach:

Für die Jahre 2013 und 2014 sind die polizeilichen Verkehrsunfalldaten in der Anlage 1 zusammengefasst. Daraus ergibt sich für 2013 eine Gesamtunfallzahl von 453 und für 2014 eine Gesamtzahl von 451. Bemerkenswert ist, dass die Unfälle des Typs 4 (Überschrei­ten-Unfälle) inzwischen nur noch einen relativ geringen Anteil haben. Dies lässt erkennen, dass die Geschwindigkeitskontrollen Wirkung zeigen. Besonders deutlich wird dies an der Un­fallentwicklung auf der Stuttgarter Straße. Dort sind im 4-spurigen Abschnitt zwischen Schar­fem Eck und Gaildorfer Dreieck nach dem Ausbau viele schwere Unfälle passiert. Nachdem an diesem Streckenabschnitt verstärkt die Geschwindigkeit kontrolliert wird, fällt dieser Abschnitt nicht mehr als Unfallhäufungsstelle auf.

Eine Unfallhäufungsstelle liegt vor, wenn
- innerhalb eines Jahres fünf gleichartige Unfälle oder
- innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle mit Personenschaden zu verzeichnen sind.
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien hat die Polizei für das vergangene Jahr insgesamt nur sieben Unfallhäufungsstellen gemeldet.

Erfreulicherweise sind im Vergleich zu den Vorjahren 2012 und 2013 im Jahr 2014 folgende Unfallhäufsstellen nicht mehr in Erscheinung getreten:

  • Langer Graben auf Höhe des Landratsamtes (ohne Veränderungen)
  • Heilbronner Straße/Wettbach (ohne Veränderungen)
  • Tüngentaler Straße/Schenkenseestraße (ohne Veränderungen)
  • Raibacher Straße/Robert-Bosch-Straße (war durch Änderung der Vorfahrt entstanden)
  • Robert-Bosch-Straße/Steinbeisweg (durch Änderung der Verkehrsführung)

Der Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung befasst sich als Verkehrsbehörde gemeinsam mit der Polizei, den Straßenbaulastträgern und Vertretern des ÖPNV (offiziell „Verkehrsunfallkom­mission“ genannt) regelmäßig im Verkehrsgespräch mit dem aktuellen Unfallgeschehen. Die Unfallhäufungsstellen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Unfalldaten gemeinsam analysiert. Außerdem wird bei einer Verkehrsschau vor Ort nach Möglichkeiten gesucht, wie die Verkehrssicherheit bei Bedarf durch bauliche oder verkehrsordnende Maßnahmen verbes­sert werden kann. So wurden sämtliche Unfallhäufungsstellen in einer Verkehrsschau am 10. Juni 2015 besichtigt und erforderliche Maßnahmen getroffen. Als Ergebnis ist festzustellen:

1. B 19/ K 2573 (Einmündung von Ostumfahrung kommend)
Die Sichtweiten sind in beiden Richtungen ausreichend. In der Sperrfläche aus Richtung Gelbingen wird noch die Schraffur angebracht. Die Linksabbiegspur aus Untermünkheim wird so verlängert, dass die Haltelinie näher an der Einmündung ist. 2015 ist noch kein Unfall registriert worden. Die weitere Entwicklung soll beobachtet werden.

2. K 2576 Westumgehung/Einmündung Gottwollshausen
Alle Unfälle sind durch Nichtbeachten der Vorfahrt beim Linkabbiegen von der Westum­gehung und beim Linkseinbiegen entstanden. Im Einmündungsbereich besteht hier eine Beschränkung auf 70 km/h. Die Sicht ist auf beiden Seiten ausreichend. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten werden momentan nicht gesehen. Eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht notwendig, zumal keiner der Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit verur­sacht wurde.

3. Ostumfahrung/Einmündung Otto-Hahn-Straße
In den vergangenen zwei Jahren wurden je drei Unfälle mit Personenschaden registriert. Auch hier sind alle Unfälle durch Nichtbeachten der Vorfahrt beim Linksabbiegen und beim Linksein­biegen entstanden. Davor gab es keine Unfälle, die im Rahmen der Un­fallhäufung bewertet werden mussten. Auch 2015 wurden noch keine Unfälle registriert. Die Analyse der Unfälle ergab, dass die Vorfahrt jeweils aus Unachtsamkeit missachtet wurde und keiner der Unfälle durch Ver­kehrsmaßnahmen hätte verhindert werden kön­nen. Die Einmündung ist sehr übersichtlich. Die weitere Entwicklung wird beobachtet.

4. L 1055 Neue Reifensteige/Berliner Straße/Sudetenweg (kleiner Kreisverkehr)
In den letzten drei Jahren waren 25 Unfälle zur verzeichnen. In den ersten fünf Monaten 2015 wurden bereits weitere acht Unfälle registriert. Der seit Jahren geforderte Umbau zum großen Kreisverkehr wird immer dringender. Andere Verbesserungen der Verkehrs­führung kommen nicht in Betracht.

5. K 2573 (Steinhaus/Neubergkurve)
Hier wurden mehrere Motorradunfälle aufgenommen. Aus Richtung Breitenstein sind  zu­sätzliche Kurvenleittafeln in oranger Farbe so aufzustellen, dass die zunehmend enger werdende Kurve verdeutlicht wird.

6. K 2576 Westumgehung/Einmündung Breiteichstraße
An dieser Einmündung ist auffällig, dass der aus der Breiteichstraße nach links in die Westumgehung einbiegen­de Verkehr mit dem Verkehr aus Richtung B 14 kollidiert. Bereits im Vorjahr wurden an der Einmündung beidseitig Stoppschilder aufgestellt. Die Einmün­dung ist innerorts, weshalb auf der Westumgehung höchsten 50 km/h gefahren werden darf. Mögli­cherweise können Veränderungen der Sichtverhältnisse weitere Unfälle ver­meiden. Die Wegweisung in die Breiteichstraße und die Autobahnumleitung müssen dazu vom Fahrbahnrand weg versetzt werden. Dadurch wird die Sicht verbessert. Auch die Leitplanke beeinträchtigt die Sicht, so dass die Frage gestellt werden muss, ob an dieser Stelle die Leitplanke versetzt oder entfernt werden kann.

7. B 19 Gaildorfer Straße/Sudetenweg
Die Sichtverhältnisse sind hier ausreichend. Hinweise auf überhöhte Geschwindigkeit lie­gen nicht vor. Der Linksabbiegestreifen in den Sudetenweg aus Richtung Gaildorfer Drei­eck soll über die Fußgängerfurt hinweg verlängert werden, so dass die Fahrzeuge am Schnittpunkt der Einmündung warten. Möglicherweise lassen sich dadurch einige Unfälle vermeiden. Aus Richtung Gaildorf fehlt der Haltebalken der Linksabbiegespur Richtung Moschee.

Die Analyse der verschiedenen Ursachen lässt erkennen, dass menschliches Versagen im Sinne von Unachtsamkeit im Straßenverkehr nie ganz ausgeschlossen werden kann. Es lässt sich nicht immer nachvollziehen, warum eine Kreuzung oder ein Streckenabschnitt plötzlich als Häufungspunkt auftaucht, während andere Stellen nicht mehr als solche in Erscheinung tre­ten. Insofern muss jeweils genau überlegt werden, mit welchen Maßnahmen bezogen auf die jeweiligen Unfallursachen konkret eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann. Überzogene Maßnahmen sind weder sinnvoll noch zulässig. Um unnötig viele Verkehrs­zeichen zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber in § 45 Abs. 9 StVO vor, dass diese nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Auch Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Ver­kehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen kann und nicht mit ihr rechnen muss.

Konkreten Verbesserungsbedarf sieht die Verkehrsunfallkommission an der Kreuzung Neue Reifensteige/Berliner Straße/Sudetenweg. Durch den kleinen Kreisverkehr konnten zwar die Unfallfolgen im Vergleich zu vorher wesentlich verringert werden. Dennoch tritt diese Kreu­zung seit vielen Jahren permanent als Unfallhäufungspunkt auf. Es wird empfohlen, dort einen ausreichend großen Kreisverkehr zu bauen. Pläne dazu gibt es bereits seit 1992.

Anlage 1: Auswertung der Verkehrsunfalldaten
Anlage 2: Daten Unfallgeschehen

 

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner verweist auf die Sitzungsvorlage. Auf die Einlassungen von Stadträtin Jörg-Unfried zu den Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Westumfahrung (s. GR 01.07.15, § 169/2) teilt er mit, dass derzeit über Seitenradarmessgeräte sowohl das Verkehrsaufkommen als auch die Geschwindigkeit erhoben wird. Zusätzlich werden Geschwindigkeitsmessungen aufgenommen. Geschwindigkeitsüberwachungen sind ein effektives Mittel um positiv auf die Verkehrssicherheit einzuwirken (siehe Stuttgarter Straße). Nicht befriedigend dagegen ist die Situation beim kleinen Kreisverkehr Sudetenweg/ Neue Reifensteige/ Berliner Straße. Es könnte sein, dass sich die Verlegung der Ampel positiv auf das Unfallaufkommen auswirkt.

Bisher hat man in Schwäbisch Hall auf stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen verzichtet. Oberbürgermeister Pelgrim und Stadtrat Baumann regen an, hierüber nochmals nachzudenken.

Oberbürgermeister Pelgrim sieht eher Überwachungsanlagen zur Vermeidung von Rotlichtverstößen bei Ampelanlagen für sinnvoll an. Diese Verstöße nehmen in den letzten Jahren kontinuierlich zu.

Fraktionsübergreifend wird die Darstellung der Unfallhäufungsstellen in öffentlicher Sitzung gelobt.

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