§ 62/3 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Ausschuss-Sitzungen: Erhöhung der Übernachtungsgebühren für den Jugendzeltplatz Baierbacher Hof (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 26. Oktober 2007, 13:28 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Beim Jugendzeltplatz „Baierbacher Hof“ beträgt die Übernachtungsgebühr seit 1997 1,50 € pro Person. Ausgehend von den ca. 5.000 Übernachtungen jährlich werden hier etwa 7.500 € Einnahmen erzielt. Die Aufwendungen für Unterhaltung und Betriebskosten liegen bei ca. 13.500 € pro Jahr. Im Hinblick auf diese Sachlage und die Gebührenhöhe von vergleichbar ausgestatteten Jugendzeltplätzen wird eine Erhöhung auf 2,50 € pro Übernachtung vorgeschlagen.

Die rechtskräftig abgeschlossenen Nutzungsverträge werden mit der bisherigen Gebühr abgerechnet.

Da beim Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald nur neue Projekte oder Generalsanierungen gefördert werden, sind für den Betrieb des Jugendzeltplatzes leider keine Zuschüsse möglich.

Beschluss:

Der Erhöhung der Übernachtungsgebühr von 1,50 auf 2,50 € beim Jugendzeltplatz Baierbacher Hof ab 01.01.2004 wird zugestimmt.

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