§ 4 - Sachstandsbericht Kreisverekhrsplanung Limpurgbrücke (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die T-förmige Einmündung der Limpurgbrücke in die Steinbacher Straße ist seit Jahren ein Verkehrsknotenpunkt, der nicht nur in den Spitzenbelastungszeiten erhebliche Rückstauereignisse zur Folge hat.

Um den Verkehrsablauf an diesem Knoten flüssiger zu gestalten wurde ein Kreisverkehrsbauwerk vorgeschlagen. Entsprechend dem Wunsch des Gemeinderats soll ein Kreisverkehrsbauwerk im Rahmen eines Budgets (150.000,-€ für das Jahr 2014 und 200.000,-€ für das Jahr 2015) realisiert werden.

Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Mörgenthaler mit der Vorplanung hierfür beauftragt. Nach Feststellung des Büros Mörgenthaler kann ein Kreisverkehrsbauwerk mit einem Durchmesser von 30-32 Meter dort realisiert werden. Dies entspricht dem Kreisverkehrsplatz Einkornstraße in Hessental mit einem Durchmesser von 31,00 Meter.
Vom Ingenieurbüro Mörgenthaler wurde eine Verkehrserhebung am 18.02.2014 durchgeführt. Auf der Grundlage der Verkehrsströme wurde der Knoten im Ist-Zustand und nach dem Umbau bewertet. Nach dem Umbau zum Kreisverkehr kann dieser in der Spitzenstunde mit der Gesamtqualitätsstufe A betrieben werden. Selbst bei einem Anstieg des Verkehrsaufkommens von 30 % ist der Kreisverkehr leistungsfähig

Auf eine Bypasslösung aus Richtung Bahnhof in Richtung Steinbach kann mit Blick auf eine notwendige Aktivierung der früheren Bushaltestelle verzichtet werden.
Damit wird der Busausstieg in unmittelbarer Nähe der Unterführung gelegt. Die wegfallenden Stellplätze für die Stadtwerke müssen auf der Kocherwiese kompensiert werden.

Die Vorplanung des Kreisverkehrsbauwerkes ist im beiliegenden Lageplan abgebildet. Sie zeigt, dass es möglich ist, einen Kreisverkehr im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten zu realisieren. Eingriffe in die bestehenden Böschungen sind nur in geringem Maße erforderlich. Nach Auskunft des Ingenieurbüro´s Mörgenthaler wird das Kreisverkehrsbauwerk, sowie es in der Vorlage abgebildet ist im Rahmen des bereitgestellten Budgets realisierbar sein.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Büro Mörgenthalter wird mit der weiteren Ausarbeitung der Planung beauftragt.

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