§ 5 - Änderung der Gemarkungsgrenze Schwäbisch Hall / Weckrieden (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Gemarkungsgrenze Schwäbisch Hall / Weckrieden verläuft gemäß beiliegendem Plan.
Die bestehenden Gebäude
- Crailsheimer Str. 71 (Wohnnutzung),
- Crailsheimer Str. 75 und 77 (jeweils gewerbliche Nutzung),
- Weckriedener Str. 61 (Seniorenzentrum SHA / „Wohnanlage Kreuzäcker“),
- Crailsheimer Str. 81 (Wohnnutzung),
- Crailsheimer Str. 83 (künftige Wohnnutzung) sowie
das im Bau befindliche Gebäude Crailsheimer Str. 85 (auf Flst. Nr. 72/4, künftige Wohnnutzung) mit derzeit insgesamt 81 Einwohnerinnen und Einwohnern gehören ihrer jetzigen Lage nach zum Teilort Weckrieden. Die vorgenannten Gebäude sind jedoch kein Teil der organischen Siedlungsstruktur Weckriedens, sondern städtebaulich in die Kreuzäckersiedlung eingebettet. Das Erscheinungsbild der Gebäude (Baukörper, Geschossigkeit) verstärkt diese Einordnung.
Aufgrund der städtebaulichen Gesamtbetrachtung wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die betreffenden Grundstücke der Gemarkung Schwäbisch Hall zuzuordnen.
Die Änderung der Gemarkungsgrenze hat folgende Auswirkungen:
- Die Wahlberechtigten der o. g. Gebäude (derzeit 76 Personen) wählen künftig im Wahlbezirk 5 (Grundschule Kreuzäcker). Für die Ortschaftsratswahl sind diese Personen nicht mehr wahlberechtigt. Die Größe des Ortschaftsrates Weckrieden bleibt hierdurch unverändert.
- Die Nutzung öffentlicher Einrichtungen (insbesondere Friedhöfe, Schulen, Betreuungsangebote) erfolgt in Schwäbisch Hall.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Auswirkungen keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Stadtteils Weckrieden haben.
Die Verwaltung sichert zu, dass sich an der Höhe des Teilortsbudgets für Weckrieden durch diese Maßnahme nichts ändert.
Der Ortschaftsrat Weckrieden entscheidet über das Vorhaben in seiner Sitzung am 16.01.2013.
Anlage 1: Bild
Anlage 2: Lageplan
Beschluss:
Der Änderung der Gemarkungsgrenze wird zugestimmt.