§ 277 - a) Schlussbericht des Fachbereichs Revision über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 der Stadt sowie der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik und Marketing Schwäbisch Hall; b) Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2011 der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hatte am 25.07.2012 die Jahresrechnung 2011 der Stadt Schwäbisch Hall und am 26.09.2012 die Jahresrechnung 2011 der Eigenbetriebe Abwasser­beseitigung, Friedhöfe, Werkhof und Touristik und Marketing Schwäbisch Hall nach § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den städtischen Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen. Zwischenzeitlich wurde die Jahresrechnung vom Fachbereich Revision geprüft. Der Schlussbericht vom 07.11.2012 liegt vor. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2011 der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe nach § 95 Abs. 2 GemO festzustellen.

Anlage: Schlussbericht 2011

 

Fachbereichsleiter Revision Großmann erläutert entsprechend seinen Ausführungen im o. g. Verwaltungs- und Finanzausschuss, § 274.

Alle Fraktionen sprechen ihren Dank und ihre Anerkennung für den Schlussbericht des Fachbereichs Revision aus.

Stadtrat Härtig kritisiert die mangelnde Umsetzung der Verbesserungsvorschläge des Fachbereichs Revision, bspw. siehe Seite 14.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert zur Abwassergebühr:

Für die Gebührenhöhe ist es nicht entscheidend, ob sich der Eigenbetrieb über Eigenkapital oder Fremdkapital finanziert, da in beiden Fällen Zinszahlungen berechnet werden (beim Eigenkapital kalkulatorische Zinsen). Die von Stadtrat Härtig kritisierten Einnahmen aus der Vergnügungssteuer werden von Oberbürgermeister Pelgrim relativiert. Die im Prüfbericht (S. 26) aufgeführten Einnahmen sind die Soll-Einnahmen. Diese treffen über die Ist-Buchungen keine Aussage, da unterjährig ständig Veränderungen (z. B. Zahlungsausfälle durch Insolvenz, Stundungen etc.) auftreten.

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß § 95 GemO mit den folgenden, teilweise neuen Schlusssummen endgültig festgestellt:

 

A. Einnahmen und Ausgaben von je:

 

Verwaltungshaushalt

91.714.836,88 €

Vermögenshaushalt

28.491.568,21 €

Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt zusammen

120.206.405,09€


B. Als Rechnungsergebnis 2011 wird ein Überschuss mit

12.892.766,91 €

ausgewiesen und festgestellt.
Dieser wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

C. Der Stand der allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit

37.621.195,43 €

D. Der Schuldenstand der Stadt (Kämmereihaushalt) aus
äußeren Darlehen wird festgestellt mit

0,00 €

E. Die geprüften Jahresabschlüsse 2011 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Friedhöfe, Werkhof und Touristik & Marketing werden festgestellt.

Die Jahresfehlbeträge vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 352.541,60 €, Eigenbetrieb Werkhof in Höhe von 307.416,12 € und vom Eigenbetrieb Touristik & Marketing in Höhe von 171.268,00 € werden auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresfehlbetrag vom Eigenbetrieb Friedhöfe in Höhe von 512.143,34 € wird von der Stadt Schwäbisch Hall ausgeglichen.

Die Betriebsleitungen der Eigenbetriebe werden entlastet.

 

(einstimmig - 37 -)

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