§ 3 - Bebauungsplan "Hans-Georg-Albrecht-Weg - 3. Änderung"; hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss - VORBERATUNG - (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit dem Bau der Feuerwache Ost im Solpark ist es sinnvoll und notwendig einen direkten Straßenanschluss an die Ostumfahrung über den bestehenden Hans-Georg-Albrecht-Weg herzustellen, um die Einsatzzeiten der Feuerwehr so gering wie möglich zu halten.
Beim Hans-Georg-Albrecht-Weg handelt es sich derzeit um eine Stichstraße mit Wendehammer. Geplant ist, die Straße bis zur Ostumfahrung zu verlängern und die Einmündung ähnlich der an der Otto-Hahn-Straße auszubauen. Da der Hans-Georg-Albrecht-Weg bisher lediglich als Baustraße hergestellt ist, lässt sich die geänderte Ausführung auch wirtschaftlich gut durchführen.
Der neue Anschluss ist primär für die Feuerwehr vorgesehen und steht derzeit für den Individualverkehr nicht zur Verfügung. Der Anschluss wird jedoch bereits jetzt als leistungsfähige Einmündung ausgebaut, um eine etwaige spätere Freigabe für den Gesamtverkehr ohne weitere einschränkende Baumaßnahmen zu ermöglichen.
Durch die neue Straßenplanung werden die angrenzenden Baufelder entsprechend angepasst, die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten, eingeschränktes Gewerbegebiet, Sondergebiete Flugplatz und erneuerbare Energien bleiben bestehen. In der rechtskräftigen 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind die Flächen bereits entsprechend ausgewiesen.
Im Einmündungsbereich an der Ostumfahrung ist es erforderlich, die bestehende Lärmschutzwand mit Solarmodulen um etwa 15 m zu verkürzen. Von den Stadtwerken Schwäbisch Hall, die die Anlage betreiben, wurde bereits Zustimmung signalisiert, da diese Module am westlichen Ende der Anlage wieder angedockt werden können.
Anlage 1: Lageplan Bestand
Anlage 2: Lageplan Änderung
Beschluss:
A) Bebauungsplan Nr. 0313-01/18 „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg 3. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0313-01/18 „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg 3. Änderung" wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M‑1:500 vom 07.03.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0313-01/18 „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg 3. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs.1 und § 13 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 07.03.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/18 „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg 3. Änderung". Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.