§ 88 - Aufstellung des Bebauungsplans „Stadtheide - westliche Erweiterung“; hier: Entwurfsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 13.05.02

Beschluss:

  1. Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0181-02/03 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 04.07.2001 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
  2. Die örtlichen Bauvorschriften für das genannte Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 04.07.2001. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0181-02/03. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.
(26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
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