§ 1 - Umsetzung der Ausbaustufen des Betreuungsangebots für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren; hier: Einrichtung je einer Krippengruppe in den Tageseinrichtungen für Kinder "Pusteblume" in Sulzdorf und Tüngental - VORBERATUNG - (öffentlich)
Sachvortrag:
Ab 01.08.2013 besteht für ein- bis dreijährige Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz oder einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege.
Mit dem Beschluss des Gemeinderats am 24.10.2012 werden zwei neue Angebote mit 25 Krippenplätzen (Montessori-Initiative zehn Plätze, privater Träger „Zottele“ 15 Plätze im Jahr 2013) geschaffen, somit beträgt die Betreuungsquote dann 35,2 % = 352 Plätze.
Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können, müssen weitere Krippenplätze geschaffen werden.
1. In der Tageseinrichtung für Kinder Hofbauernweg 6 in Sulzdorf soll zum 1. März 2013 eine Krippengruppe mit 10 Plätzen eröffnet werden.
Die vorhandenen Raumkapazitäten der drei Kindergartengruppen (75 Plätze) werden derzeit von zwei Kindergartengruppen (50 Kindergartenplätze) genutzt. Der 3. Gruppenraum bietet ideale Voraussetzungen für eine Krippengruppe.
Das Betreuungsangebot soll in der Betriebsform verlängerte Öffnungszeiten
(6-Stunden-Betreuung) geführt werden.
Betreuung bis zu 10 Kleinkindern zwischen 1 Jahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs
5 Tage wöchentlich 6 Stunden von 7.30 – 13.30 Uhr bzw. 8.00 – 14.00 Uhr
oder
3 Tage wöchentlich 6 Stunden von 7.30 – 13.30 Uhr bzw. 8.00 – 14.00 Uhr
Investitionskosten für Ausstattung 18.000 €. Mittel sind vorhanden unter dem
Produktsachkonto 36.50.01.00-78 31 0000. Die für die Krippengruppe erforderlichen Fachkräfte sind im Stellenplan enthalten.
Kostenschätzung der laufenden Kosten auf Basis Musterberechnungen des Städte- und Gemeindetags:
Betriebskosten VÖ-Gruppe |
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126.000 € |
abzüglich FAG-Mittel Land |
88.200 € |
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abzüglich Elternbeiträge |
27.360 € |
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= Anteil Stadt / Jahr |
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10.440 € |
2. Desweiteren soll in Tüngental im ersten Halbjahr 2013 im Gebäude der ehemaligen Schule in der Veinauer Str. 6 eine Krippengruppe eingerichtet werden. Das dortige Klassenzimmer wurde vor ca. 10 Jahren dem gegenüberliegenden Kindergarten zugeordnet.
Dieser Raum wird punktuell vom Kindergarten genutzt und eignet sich für eine Krippengruppe mit 10 Plätzen. Das ehemalige Schulhaus und der Kindergarten verfügen über ein gemeinsames Außengelände.
Die Umbau– und Renovierungskosten hat die Abteilung Hochbau mit 131.000 € errechnet. Hinzu kommen für Ausstattung /Einrichtung ca. 10.000 €.
Die Verwaltung wird einen Antrag auf Förderung aus dem Bundesinvestitionsförderprogramm stellen. Ob eine Bezuschussung in Höhe von 20.000 € erfolgen wird, ist aufgrund des hohen Antragseingangs beim Regierungspräsidium noch unsicher.
Das Betreuungsangebot soll in der Betriebsform verlängerte Öffnungszeiten
(6-Stunden- Betreuung) geführt werden.
Betreuung bis zu 10 Kleinkindern zwischen 1 Jahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs
5 Tage wöchentlich 6 Stunden von 7.30 – 13.30 Uhr bzw. 8.00 – 14.00 Uhr
oder
3 Tage wöchentlich 6 Stunden von 7.30 – 13.30 Uhr bzw. 8.00 – 14.00 Uhr
Die für die Krippengruppe erforderlichen Fachkräfte sind im Stellenplan enthalten.
Laufende Kostenschätzung auf Basis Musterberechnungen des Städte- und Gemeindetags:
Betriebskosten VÖ-Gruppe |
|
126.000 € |
abzüglich FAG-Mittel Land |
88.200 € |
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abzüglich Elternbeiträge |
27.360 € |
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= Anteil Stadt / Jahr |
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10.440 € |
Mittel sind unter dem Produktsachkonto 36.50.02.20-78 71 0000 wie folgt vorhanden:
bisher nicht ausgeschöpfte Mittel Jahr 2012 127.000 €
Mittel Jahr 2013 200.000 € .
Durch die beiden Gruppen steigt die Betreuungsquote dann auf 37.2% = 372 Plätze.
Beschluss:
- Der Einrichtung einer Krippengruppe im Hofbauernweg 6 in Sulzdorf zum 1. März 2013 mit Ausstattungskosten von ca. 18.000 € wird zugestimmt.
- Der Einrichtung einer Krippengruppe in der Veinauer Straße 6 in Tüngental mit Umbau, Sanierungs- und Einrichtungskosten von ca. 141.000 € im ersten Halbjahr 2013 wird zugestimmt.
- Die bisher im Jahr 2012 nicht in Anspruch genommenen Mittel werden ins Jahr 2013 als Ermächtigungsübertragung übertragen.