§ 1 - Mittelübertragung im Haushaltsjahr 2012 zur Zahlung von Stromrechnungen der Straßenbeleuchtungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 11. Dezember 2012, 09:30 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im Haushaltsplan 2012 wurden auf dem Produktsachkonto 54.10.00.00-424110000 „Straßenbeleuchtung“ Mittel in Höhe von 370.000,- € bereitgestellt.
Diese Mittel sind nahezu ausgeschöpft und über weitere Produktsachkonten innerhalb des abgegrenzten Haushaltsbudgets (Mehrproduktbudget 12.1) kann keine Deckung erzielt werden.

Im gesondert abgegrenzten Querschnittsbudget 42120000 „Tiefbau-Unterhaltungsmaßnahmen“ befindet sich das Produktsachkonto 54.10.00.00-42120000 „Straßenunterhaltung“ mit 1.600.000 €. Im Haushaltsjahr 2012 werden einige Straßenunterhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt, somit können die nicht in Anspruch genommen Mittel übertragen werden.

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH hat die Leistungen bereits erbracht.

Kostenaufstellung:  180.414,74 €

Die Kostenaufstellung beinhaltet die bisher vorliegenden Rechnungen. Die Verwaltung geht davon aus, dass noch weitere Rechnungen folgen.

Auf dem Produktsachkonto 54.10.00.00-42411000 „ Straßenbeleuchtung“ stehen aktuell     3.135,30 € zur Verfügung, somit müssen 177.279,44 € übertragen werden.

Beschluss:

Vom Produktsachkonto 54.10.00.00-42120000 „Tiefbau-Unterhaltungsmaßnahmen“ werden i.S.d. § 84 Abs. 1 Alternative 1 GemO 177.279,44 € auf das Produktsachkonto 54.10.00.00-42411000 „ Straßenbeleuchtung Stromkosten“ übertragen.

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