§ 223/2 - Einsetzung und Verpflichtung von Herrn Martin Stümpfig als Mitglied des Gemeinderats (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 8. November 2012, 13:43 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
< Zurück zum Protokoll: Gemeinderat (24.10.2012)
Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim verliest das nach der Gemeindeordnung vorgesehene Gelöbnis.
Herr Stümpfig unterschreibt in Anwesenheit diese Formel.
Oberbürgermeister Pelgrim gratuliert dem neuen Mitglied des Gemeinderats und nimmt die förmliche Einsetzung und Verpflichtung per Handschlag vor. Dabei übergibt er Stadtrat Stümpfig die Anstecknadel emailliert und vergoldet ohne Kranz der Stadt, eine Gemeindeordnung sowie die Handbücher „Der Gemeinderat in Baden-Württemberg“ und „Rat für Räte“.