§ 4 - 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, Abwägung frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung; hier: Auslegungsbeschluss und Neuaufnahme von Flächen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am 29.03.2012, § 1, hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall die Aufstellung der 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Inhalt der 7D Fortschreibung sind die Neuausweisung von Zuwachsflächen sowie Berichtigungen und Parallelverfahren von bereits zur Satzung beschlossener Bebauungspläne oder im Verfahren befindlicher Bebauungspläne.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand vom 14.05.2012 bis 25.05.2012 in Form einer öffentlichen Auslegung statt.
Von Seiten der Bürgerschaft gingen keine Bedenken oder Anregungen ein.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 14.05.2012 bis 14.06.2012 über die Planung informiert. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 26 Stellungnahmen ein, die in der angefügten Anlage mit Abwägungsvorschlägen dargestellt werden. Diese Abwägungsvorschläge führen teilweise zu Änderungen am bisherigen Entwurf (siehe Ausführungen 1.1, 2.1, 3.1, 4.1).

Darüber hinaus haben sich in der Zwischenzeit seit dem Aufstellungsbeschluss weitere Entwicklungen abgezeichnet. Die Verwaltung schlägt daher in der Anlage Flächen vor, die im weiteren Verfahren des Flächennutzungsplanes als Zuwachsflächen (siehe Ausführungen 1.2, 2.2, 3.2, 4.2) sowie als Berichtigungen/Parallelverfahren (1.3, 2.3, 3.3, 4.3) neu aufgenommen werden sollen.

Anlage 1: Aufnahme weiterer Flächen

Anlage 2: Eingegangene Anregungen anl. d. frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öff. Belange

Anlage 3: Lageplan Weckrieden

Anlage 4: Lageplan Johanniter- Salinenstr

Anlage 5: Lageplan Erweiterung Reitverein Freizeitanlage Teurershof

Anlage 6: Lageplan Waldfriedhof

Anlage 7: Lageplan Gailenkirchen Büchelhalde

Anlage 8: Lageplan Gailenkirchen Brunnenteich

Anlage 9: Lageplan Karl Kurz Gelände

Anlage 10: Lageplan Sulzdorf Klinge

Anlage 11: Lageplan Solarpark Dörrenzimmern

Anlage 12: Lageplan Gemarkung Rosengarten Herdweg

Anlage 13: Lageplan Gemarkung Rosengarten Wilhelmsglück

Anlage 14: Lageplan Gemarkung Michelfeld Riedgraben

Anlage 15: Lageplan Gemarkung Michelfeld Büchelberg

Analge 16: Lageplan Gemarkung Michelfeld Gnadental

Anlage 17: Lageplan Gemarkung Michelbach Schulzentrum

Anlage 18: Lageplan Gemarkung Michelbach Gschlachtenbretzingen

 

Herr Plieninger erläutert den aktuellen Verfahrensstand und die Abwägungsvorschläge anhand der Sitzungsvorlage. Er weist auf den noch fehlenden Beschluss der Gemeinde Michelfeld betreffend die Darstellung von Solarflächen im Bereich des Waldfriedhofes hin. Die Beratung und Beschlussfassung in Michelfeld am 24.09.2012 ist abzuwarten, erst danach steht fest, ob diese Fläche ins weitere Verfahren kommt und mit ausgelegt wird.

Bürgermeister Binnig erläutert kurz den bisherigen Werdegang (Fläche war schon einmal 2007 im Verfahren), er geht von einer positiven Beschlussfassung aus.

Oberbürgermeister Pelgrim schlägt darauf hin vor, den heutigen Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses vorbehaltlich dem Michelfelder Abstimmungsergebnis zu fassen.

Bürgermeister Binnig bitte noch um eine redaktionelle Berichtigung, die Fläche Nr. 30.2 gehört zu Michelfeld, nicht zu Michelbach.

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie vorgeschlagen entschieden.

Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, Teil D, wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist die Aufstellung des Büros Käser & Reiner vom 26.07.2012 mit Ergänzungen vom 31.07.2012, sowie die dazu gehörenden Lagepläne.

Die Fläche für Solarnutzung im Bereich Waldfriedhof (Nr. 30.30) wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Gemeinderats Michelfeld ins weitere Verfahren aufgenommen.

Die Stadt Schwäbisch Hall wird als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
(einstimmig - 12 -)

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