§ 5/2 - Satzung öffentliche Nahwärmeversorgung für das Baugebiet "Stadtheide - Gewerbepark West" (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit der weiteren Entwicklung im Industriegebiet Stadtheide zum Gewerbepark West beabsichtigt die Stadt Schwäbisch Hall, dieses Gesamtgebiet mit Nahwärme zu versorgen.
Nah- und Fernwärmevorranggebiete bestehen bereits für den Solpark, die Baugebiete Mittelhöhe II und Katzenkopf sowie für das Gebiet Katharinen- und Weilervorstadt sowie für das Baugebiet Grundwiesen.
Durch die Erweiterung des Gewerbestandortes Stadtheide sollte auch die zentrale Versorgung von den Heizungs- und Warmwasserverbrauchern gewährleistet werden. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH würde dies als Energieversorger übernehmen. Dadurch besteht auch die Möglichkeit, die Versorgung mit Gas, Strom und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.
In der Anlage 1 ist ein Lageplan mit den Bereichen, über die sich das Nahwärmevorrganggebiet Stadtheide und Gewerbepark West erstrecken soll, beigefügt.
In der Anlage 2 befindet sich die zu beschließende Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für das Gebiet Stadtheide und Gewerbepark West.
Die Einzelheiten zu diesem Vorranggebiet wurden mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abgestimmt.
Anlage 1: Lageplan Nahwärmegebiet Stadtheide
Anlage 2: Satzung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Stadtheide und Gewerbepark West“.