§ 5 - Anlage eines kombinierten Geh- und Radweges am Steinbeisweg (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Ende der Achtziger Jahre hat die Verwaltung mit Zustimmung des Gemeinderats in der Stadtheide ergänzende öffentliche Stellplätze errichtet. Die Parkplätze wurden seinerzeit als Senkrechtparker jeweils an der Daimlerstraße und am Steinbeisweg hergestellt. Die Lage der Parkplätze sind in Anlage 1 der Sitzungsvorlage dargestellt. Die Straßensysteme selbst verfügen neben den Parkplätzen und der Straße nur über schmale Gehwege die eine Breite von ca. 1,20 – 1,50 Meter aufweisen. Radfahrtechnisch ist die Gebietskulisse nur über die Benutzung der Straßen erschlossen.

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall verlegen in Kürze die Fernwärmeleitung von der zukünftigen Planstraße 3 (Verbindung B14, Steinbeisweg) zum zukünftigen Kreisverkehr an der Planstraße 1, dann weiterführend in Richtung Raibach. Die Leitungstrasse der Fernwärmeleitung wird durch die Parkplatzanlagen, wie oben beschrieben, führen. Das bedeutet, dass die Stadtwerke ohnehin einen Großteil der hergestellten Parkplätze aufreißen und wieder nach Einbau der Leitung schließen werden. Größtenteils werden somit die Parkplätze neu gebaut.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, unter Verzicht auf einen Teil der Parkplätze einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg herzustellen. Dieser Geh- und Radweg kann dann die Verbindung vom Radwegsystem der Planstraße 3 bzw. dem Neubau des Kauflands zur Robert-Bosch-Straße herstellen. Der östliche Teil der Robert-Bosch-Straße ist bereits mit einem straßenbegleitenden Geh- und Radweg versehen.

Der weitere Anschluss an das Radwegesystem der Planstraße 1 in der neuen Gebietskulisse Gewerbepark ist sichergestellt. Somit besteht ein durchgängiges Radwegenetz vom Rinnener Sträßle bis Heimbach und von dort aus weiter verteilend an die Systeme nach Raibach bzw. zum Luckenbacher See führend.

Zur Realisierung ist es erforderlich, dass die bisherigen senkrecht aufgestellten Parkplätze als Längsparker mit einer regelkonformen Breite von 2,00 m angelegt werden. Die verbleibende Flächen von 3,00 m Breite, die ohnehin wieder für die Nutzung als Parkplätze versiegelt werden sollten, können dann in einfacher Form als asphaltierter Geh- und Radweg angelegt werden. Die 3,00 m breite Asphaltfläche ist aufgeteilt in einen 0,50 m breiten Schutzstreifen für die parkenden Fahrzeuge und einen 2,50 m breiten Geh- und Radweg.

Der Kostenaufwand für die gesamte Lauflänge von ca. 280 Meter beläuft sich nach Schätzung des Ingenieurbüros auf ca. 50 000 €. Die Mittel können über die Haushaltsstelle „Wiederherstellung von Fahrbahnoberflächen mit Baumaßnahmen Dritter“ finanziert werden. Ein entsprechender Systemschnitt vorher und nachher liegt der Sitzungsvorlage bei. Ein Lageplan über die zukünftig geplante Wegeführung liegt ebenfalls bei.

Anlage 1: Bestand Parkplätze senkrecht
Anlage 2: Ausführungsplan
Anlage 3: Systemschnitt

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wegeplanung entsprechend den Planvorschlägen herzustellen.

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