§ 8 - Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall; hier: Teil 7D (öffentlich)
Sachvortrag:
s. a. BPA vom 19.03.12
Hinweis: Die Beschlüsse des BPA vom 19.03.2012 sind eingearbeitet.
Die letzte Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft ist vor ca. drei Jahren erfolgt. In der Zwischenzeit sind eine Vielzahl neuer Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanänderungen beschlossen worden, sodass eine Aktualisierung des Flächennutzungsplanes in Form einer weiteren Fortschreibung erforderlich ist.
Eine tabellarische Übersicht aller Änderungen und Ergänzungen ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Fortschreibung erhält die Bezeichnung 7D und hat drei wesentliche Merkmale zum Inhalt:
A Zuwachsflächen und weitere Flächen, die aufgrund anstehender Planungen entweder neu entwickelt oder umgewandelt werden müssen. Diese Flächen sind in den nachfolgenden Listen bzw. Lageplänen dargestellt und erläutert.
siehe Übersicht
B Flächenänderungen, die aufgrund bereits als Satzung beschlossener Bebauungspläne oder aufgrund zur Auslegung beschlossener Bebauungspläne diesen jeweiligen Beschlusslagen angepasst werden müssen. Die Bebauungsplanverfahren, die diese Änderungen auslösen, sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt.
siehe Übersicht
C Redaktionelle Änderungen.
Bei der Umstellung der analogen auf eine digitalen Planfassung sind eine Vielzahl von kleineren Flächenkorrekturen erforderlich geworden. Als Beispiel hierfür werden zwei kleinere Korrekturen vorgestellt. Die Verwaltung geht davon aus, das hierfür keine besondere Beschlüsse erfolgen müssen, sondern diesen Korrekturen im Rahmen eines Sammelbeschlusses zugestimmt wird.
Zu A
2.1 Güterbahnhof und Bahnhofsgelände Schwäbisch Hall
Die Fläche des Güterbahnhofes war bisher überwiegend als Gewerbefläche ausgewiesen. Entlang der Bahnstrecke war eine Teilfläche als Bahngrundstück festgesetzt. Nach dem die Bahn zwischenzeitlich die Aufgabe als Bahnfläche schriftlich erklärt hat, wird vorgeschlagen, dieses Areal zukünftig als Mischbaufläche auszuweisen. Mit dieser Ausweisung ist eine variable Nutzung verbunden, die vom Erhalt bestehender Einrichtungen bis zur Entwicklung von beispielsweise Wohnflächen viele Möglichkeiten beinhaltet.
Entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderats soll diese Fläche in Zukunft schwerpunktmäßig als Wohnfläche entwickelt werden. Die Einrichtungen wie Weissenhofklinik und Postvertriebszentrum sind von dieser Entwicklung jedoch nicht tangiert.
Nachdem die Stadt vor kurzer Zeit das Bahnhofsgebäude und die Güterschuppen erworben hat, ist auch auf dieser Fläche eine weitere Entwicklung als Mischbaufläche möglich. Die entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan wird vorgeschlagen.
Empfehlungsbeschluss:
Über die Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung bzw. Änderung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes herrscht Einvernehmen.
Anlage: Lageplan
2.2 Sonderbauflächen DIAK (westlich Heilbronner Straße)
Hier soll die bislang ausgewiesene Grünfläche, die aber faktisch als Parkplatz des DIAK angelegt ist, in die Gebietskulisse der Sonderbauflächen aufgenommen werden. Somit ist der Parkplatz für die DIAK Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter planungsrechtlich sichergestellt.
Empfehlungsbeschluss:
Der Ausweisung der vorgeschlagenen Neuausweisung bzw. Änderung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
(17 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
Anlage: Lageplan
2.3 Kreuzäcker, nordöstliche Erweiterung
Nordöstlich der Kreuzäckersiedlung ist ein größeres Areal als Sonderbaufläche für Bildungseinrichtungen ausgewiesen. Im südöstlichen Teil ist eine Mischbaufläche festgesetzt. Diese Ausweisung ist aufgrund der zwischenzeitlich festgelegten Platzierung der Fachhochschule und der weiteren in der Nähe befindlichen Entwicklungsflächen nicht mehr notwendig. Die große räumliche Distanz zu der bereits bestehenden Einrichtung macht das Festhalten an dieser Ausweisung nicht mehr erforderlich. Stattdessen bietet sich der unmittelbar nordöstlich der Kreuzäckersiedlung gelegenen Baustreifen für eine weitere Entwicklung dieser Siedlung an. Es wird vorgeschlagen, diesen entsprechend der im Lageplaneintrag vorgesehenen Fläche als Wohnbaufläche auszuweisen.
Empfehlungsbeschluss:
Der Ausweisung der vorgeschlagenen Neuausweisung bzw. Änderung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
(15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)
Anlage: Lageplan
2.4 und 2.5 Kreuzäcker, Kreuzwiesenweg
In dem genannten Bereich war bisher eine Ausweisung als Gewerbebaufläche vorgesehen. Faktisch handelt es sich hier jedoch um ein Wohngebiet. Eine Änderung ist langfristig nicht sichtbar. Es wird vorgeschlagen, der Situation mit der Ausweisung als Wohngebiet Rechnung zu tragen. Am Südwestrand der Kreuzäckersiedlung befindet sich das Betriebsgelände der Deutschen Telekom, die Fläche ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbesimmung Post festgesetzt. Diesen Status hat die Telekom seit Jahren nicht mehr, die Fläche sollte daher von Gemeinbedarfsfläche zur Mischbaufläche umgewandelt werden.
Nordwestlich dieser Fläche war das Betriebsgelände der ehemaligen Druckerei Schwend als Gewerbegebiet ausgewiesen. Es wird vorgeschlagen, dass Betriebsgelände der ehemaligen Druckerei Schwend von Gewerbegebietsfläche zur Sonderbaufläche, Bildungseinrichtungen umzuwandeln.
Empfehlungsbeschluss:
Über die Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung bzw. Änderung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes herrscht Einvernehmen.
Anlage: Lageplan Kreuzäcker
Anlage: Lageplan Kreuzwiesen
2.6 Johanniterstraße Hotel "Hohenlohe"
Zwischen den zwei bislang festgesetzten Sonderbauflächen ist eine nicht überplante weiße Fläche im Flächennutzungsplan eingetragen. Es wird vorgeschlagen diese Fläche ebenfalls als Sonderbaufläche entsprechend der Flächennutzung auszuweisen.
Empfehlungsbeschluss:
Über die Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung bzw. Änderung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes herrscht Einvernehmen.
Anlage: Lageplan
2.7 Königsberger Weg
Aufgrund des BPA-Beschlusses vom 19.03.2012 gestrichen.
Eine Beschlussfassung im Gemeinderat ist entbehrlich.
2.8.1 Rollhofsteige / Diakhof
In dem Flächennutzungsplan soll die Gebietskulisse des ehemaligen Diakhofs als Wohnbaufläche aufgenommen werden. Im Rahmen der Ortsbesichtigung stellte sich heraus, dass sich die Entwicklung in östlicher Richtung bis zum kleinen Gebäude (Hühnerstall) erstrecken kann. Auf eine weitere bauliche Entwicklung in östlicher Richtung wird verzichtet. Die Fläche liegt bis auf die Bauwerke des Diakhofes im Landschaftsschutzgebiet.
Empfehlungsbeschluss:
Ausweisung mit W entlang der Grenzen des Landschaftsschutzgebiets (s. neuer Plan).
Anlage: Lageplan neu
2.8.2 Wohnbaufläche nördlich der Rollhofsteige
Aufgrund des BPA-Beschlusses vom 19.03.2012 gestrichen.
Eine Beschlussfassung im Gemeinderat ist entbehrlich.
2.9 Ehemalige Stadtgärtnerei Breiteich Straße und Reitsporthalle
Das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei ist bisher als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung "Freizeit" ausgewiesen. Im Zuge der Realisierung des Gewerbeparks West ist es erforderlich, für den Wertstoffhof West einen neuen Standort zu suchen. Der Standort der ehemaligen Stadtgärtnerei ist idealtypisch für eine derartige Einrichtung. Es wird vorgeschlagen, diese Fläche als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung "Wertstoffhof" auszuweisen.
In diesem Zuge soll auch die südlich gelegene Reitanlage ergänzt werden. Die neu erstellte Abreithalle wird ebenfalls als Sonderbaufläche ausgewiesen.
Empfehlungsbeschluss:
Über die Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung bzw. Änderung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes herrscht Einvernehmen.
Anlage: Lageplan
2.18 Heimbach-westlicher Ortsrand
Im Zuge der Grunderwerbsverhandlung der für den Gewerbepark West notwendigen Flächen westlich von Heimbach, wurde von den Anliegern der Wunsch geäußert, die bisherige Grünfläche als Mischbaufläche auszuweisen und somit rechtlich die Möglichkeit zu eröffnen, dort noch Wohngebäude zu erstellen. Aus städtebaulicher Sicht steht dem nichts entgegen.
Empfehlungsbeschluss:
Über die Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes herrscht Einvernehmen.
Anlage: Lageplan
2.19 Heimbacher Wohnpark
Auf der Fläche zwischen Heimbacher Dorfstraße und Aschenhausweg soll nach Abriss der aufgegebenen Gebäude einer Hofstelle eine Bebauung mit Wohngebäuden erfolgen.
Die Fläche, die bisher im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen ist, soll entsprechend ihrer Nutzung künftig als Wohngebiet dargestellt werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist vor Realisierung des Projekts erforderlich.
Empfehlungsbeschluss:
Über die Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes herrscht Einvernehmen.
Anlage: Lageplan
Gailenkirchen
2.10 Büchelhalde
In Gailenkirchen sind derzeit nur noch wenige Baumöglichkeiten vorhanden. Der Ortschaftsrat hat vorgeschlagen, östlich der bestehenden Flursiedlung eine weitere kleine Entwicklungsfläche auszuweisen. Die Größe beträgt ca. 2 Hektar. Zur Realisierung ist eine Änderung der Gebietskulisse des Landschaftsschutzgebietes erforderlich.
Empfehlungsbeschuss:
Der Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
(7 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Anlage: Lageplan
Gelbingen
2.13 Ortsmitte
In der Ortslage von Gelbingen gibt es die Grünfläche nördlich der Brauerstraße. Hier wird eine Entwicklung der gesamten Gebietskulisse angestrebt. Kernstück dieser kleinen Grünfläche ist eine historische alte Kegelbahn, die erhalten werden soll. Die Fläche soll als Mischbaufläche ausgewiesen werden.
Empfehlungsbeschluss:
Über die Aufnahme der vorgeschlagenen Änderung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes herrscht Einvernehmen.
Anlage: Lageplan
Hessental
2.14 Am Pflaumenbach
Aufgrund des BPA-Beschlusses vom 19.03.2012 gestrichen.
Eine Beschlussfassung im Gemeinderat ist entbehrlich.
2.15 Ehemaliges Telekomgelände im Breitloh
Das ehemalige Telekomgelände im Breitloh war bisher als Versorgungsfläche für die technische Ver- und Entsorgung eines Gebietes ausgewiesen. Diese Funktion hat diese Fläche nicht mehr. Die Fläche wird insgesamt einer gewerbliche Nutzung zugeführt, sodass die Ausweisung bzw. Umwandlung in Gewerbefläche notwendig ist.
Empfehlungsbeschluss:
Über die Aufnahme der vorgeschlagenen Änderung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes herrscht Einvernehmen.
Anlage: Lageplan
2.16 Sonnenrain
Die bisherige Planung für das Baugebiet Sonnenrain wird derzeit nochmals überarbeitet. Es ist aus städtebaulicher und aus erschließungstechnischer Sicht sinnvoll, diese Gebietskulisse in westliche Richtung bis zum angrenzenden Feldweg zu erweitern. Die Fläche soll wie der Sonnenrain als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Empfehlungsbeschluss:
Die Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
(17 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
Anlage: Lageplan
Information über die Flächenentwicklung Baugebiet "Sonnenrain - Hessental"
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist in Hessental nördlich der Bühlertalstraße eine Wohnbaufläche mit einem Gesamtflächengehalt von 9,3 ha ausgewiesen. Die in der Fortschreibung 7D vorgesehene Zuwachsfläche für dieses Gebiet hat einen Gesamtflächengehalt von 8,9 ha. Somit wird in Hessental für das Baugebiet Sonnenrain eine Gesamtgebietsfläche von 17,9 ha für den weiteren Siedlungsbedarf zur Verfügung stehen (s. 2.16, Flächennutzungsplan)
Beschlussantrag:
Kenntnisnahme
2.20 Ergänzung Grundwiesensiedlung Ost
Zur Arrondierung des östlichen Teils der Grundwiesensiedlung der noch nicht bebaut ist, soll noch eine weitere Teilfläche als Wohngebiet dargestellt werden.
Empfehlungsbeschluss:
Über die Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes herrscht Einvernehmen.
Anlage: Lageplan
2.21 Solpark
Die Fläche östlich des alten Hangars, auf der früher zwei Wohngebäude standen, ist als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung "Messe" ausgewiesen. Eines der beiden Wohngebäude wurde im vergangenen Jahr abgebrochen. Das andere Wohngebäude wurde vor etlichen Jahren zu einem Bürogebäude, das an verschiedene Firmen vermietet ist, umgebaut. Eine Ausweisung dieser Fläche als Sonderbaufläche ist aus diesem Grund nicht mehr geboten.
Im ursprünglichen Bebauungsplan des Solpark war der Innenbereich westlich der Solarfabrik als Grünfläche ausgewiesen. Mit der Realisierung der Solarfabrik wurde bereits ein großer Teil dieser Grünfläche überbaut. Die weitere bauliche Entwicklung ist absehbar. Die hierfür erforderliche Bebauungsplanänderung wird im kommenden Jahr angegangen. Im Flächennutzungsplan ist hierzu die Änderung der Grünfläche als Gewerbefläche erforderlich.
Empfehlungsbeschluss:
Der Aufnahme der vorgeschlagenen Änderung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
(17 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
Anlage: Lageplan
Sulzdorf
2.17 Sauhöhe
Vom Ortschaftsrat Sulzdorf wird gewünscht, zur langfristigen Sicherung der Gewerbegebietsflächen in Sulzdorf östlich des Gewerbegebietes Mahläcker ein weiteres Gelände als G-Fläche auszuweisen. Es handelt sich um die sogenannte Sauhöhe, hier soll eine Gewerbegebietsfläche in einer Größenordnung von ca. drei Hektar entstehen.
Empfehlungsbeschluss:
Der Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
(17 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
Anlage: Lageplan
Weckrieden
2.23 Im Brühl I
Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan aus nicht nachvollziehbaren Gründen als Friedhofsfläche ausgewiesen. Die Ausweisung ist entbehrlich. Es wird eine Ausweisung als Mischbaufläche entsprechend der Gesamtausweisung Weckrieden vorgeschlagen.
2.24 Im Brühl II
Diese Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung Kinderspielplatz festgesetzt. Da die Fläche zu einem nicht unerheblichen Teil bereits bebaut ist, wird eine Änderung in Mischbaufläche vorgeschlagen.
2.25 Grabenäcker
Diese Fläche ist bislang nicht als überbaubare Fläche dargestellt. Faktisch verhält es sich jedoch so, dass die Fläche größtenteils von einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Bauwerken in Anspruch genommen ist. Eine Ergänzung dieser Fläche als Mischbaufläche ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll.
Empfehlungsbeschluss:
Über die Aufnahme der vorgeschlagenen Änderungen 2.23 – 2.25 in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes herrscht fraktionsübergreifend Einvernehmen.
Anlage: Lageplan
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Einleitung des Rechtsverfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 7D zu.
Gegenstand der Fortschreibung sind die neu ausgewiesenen Flächen und Flächenänderungen entsprechend Punkt A wie oben in Einzelabstimmung beschlossen, sowie die Änderungen aufgrund beschlossener Planungen entsprechend Punkt B und die redaktionellen Änderungen entsprechend Punkt C.
Der Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Stimmabgabe im gemeinsamen Ausschuss entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates autorisiert.