§ 4/1 - Hospitalangelegenheiten: Bericht über die Eröffnungsbilanz der Stiftung "Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall"; hier: Prüfungsbericht des Fachbereichs Revision (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Zuge des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) wurde die Hospitalstiftung zum 01.01.2010 auf die kommunale Doppik umgestellt. Nach Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts sind auf die Eröffnungsbilanz die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften anzuwenden.
Die vorliegende Eröffnungsbilanz der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ wurde vom Fachbereich Revision nach § 62 GemHVO nach pflichtgemäßem Ermessen ohne wesentliche Beanstandungen geprüft. Der Prüfungsbericht liegt vor (Anlage).
Eine überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt hat bisher nicht stattgefunden.
Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, die Eröffnungsbilanz der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ festzustellen.
Anlage 1: Eröffnungsbilanz
Anlage 2: Bericht über die örtliche Prüfung (aufgrund Datenmenge online nicht vorhanden)
Beschluss:
Die Eröffnungsbilanz der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ wird entsprechend Anlage 22 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Produkt- und Kontenrahmen mit den Schlusssummen der Eröffnungsbilanz (s. o.) festgestellt.