§ 3 - Vorläufiger Abschluss der Jahresrechnung 2010 der Stadt (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Jahresrechnung 2010 der Stadt Schwäbisch Halll ist fertig gestellt.
Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO festgestellt werden. Vor der Beschlussfassung über die endgültige Feststellung hat gemäß § 110 GemO noch die örtliche Prüfung durch den Fachbereich Revision zu erfolgen.
Um den Gemeinderat möglichst zeitnah über den Abschluss 2010 zu informieren, wird die Jahresrechnung 2010 vor Durchführung der örtlichen Prüfung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten wurden über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen vorgenommen. Diese wurden aus formellen EDV-technischen Gründen notwendig.
Anlage 1: Einzelpläne, Schulden, Kassenkredite/ -bestand, Rücklagen
Anlage 2: Haushaltsreste 2010
Anlage 3: Kasseneinnahmereste/ -ausgabereste 2010
Anlage 4: Feststellung/ Aufgliederung der Ergebnisse
Anlage 5: Rechenschaftsbericht
Anlage 6: Präsentation (nichtöffentlich)
Beschluss:
Es wird beantragt, die Jahresrechnung 2010 der Stadt Schwäbisch Hall zur Kenntnis zu nehmen.
Die Jahresrechnung soll nach erfolgter örtlicher Prüfung nach § 95 GemO mit den folgenden Schlusssummen festgestellt werden:
A.
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Einnahmen und Ausgaben von je: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt zusammen Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge alle Sachbuchteile insgesamt
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94.465.731,25 € 28.823.069,24 € 123.288.800,49 € +81.166.809,21 € 204.514.761,12 €
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B.
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Als Rechnungsergebnis 2010 wird ein Überschuss mit festgestellt. Dieser soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. |
6.106.832,82 €
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C.
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Der Stand der Rücklagen wird festgestellt mit: I Allgemeine Rücklage II Sonderrücklage Solpark – in I enthalten -
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25.067.885,71 € 22.039,22 € |
D.
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Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen wird festgestellt auf
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(Ist) 0,00 € bzw. (Soll) 0,00 €
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