§ 5 - Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Durchführung des Zensus 2011 (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. Januar 2011, 14:44 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Für die Erhebungsstelle Zensus werden im Rechnungsjahr 2010 außerplanmäßig 110.300,- € zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden für die Vorbereitung und Durchführung der Volkszählung benötigt. Die im Rechnungsjahr 2010 nicht beanspruchten Hilfsmittel werden als Haushaltsrest in das Rechnungsjahr 2011 übertragen.
Deckungsvorschlag:
Die entstandene Kosten werden vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg bis zur Höhe von 110.300,- € erstattet.
Beschluss:
Für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus werden außerplanmäßig 110.300,- € bereit gestellt.