§ 4/2 - Bebauungsplan "An der Breiteich"; hier: Vereinfachte Änderung (öffentlich)
Sachvortrag:
Im rechtskräftigen Bebauungsplan „An der Breiteich“ sind bestimmte Zonen für den Geschosswohnungsbau ausgewiesen. Diese Zonen liegen im Regelfall an der Ostseite der Grünflächen (siehe beiliegender Lageplan). Unmittelbar angrenzend an diese Geschosswohnungsbauzeile liegen weitere Baufelder im Plan als 3A bezeichnet, für die jedoch eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten wie im übrigen Gebiet auch, gilt.
In mehreren Gesprächen mit potentiellen Bauträgern wurde frühzeitig signalisiert, dass sich die Bauträger die Zusammenfassung der zwei- und dreigeschossigen Baufelder zur Realisierung eines gegliederten und maßvollen Geschosswohnungsbaus vorstellen können. Die bereits vorgelegten Vorentwürfe konnten städtebaulich überzeugen. Aus städtebaulicher Sicht gibt es somit keine zwingende Notwendigkeit an der Festsetzung der Beschränkung auf maximal zwei Wohneinheiten für die benannten Baufelder festzuhalten. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bebauungsplan in Form eines vereinfachten Veränderungsverfahrens dergestalt zu ändern, dass für die Baufelder die als 3A bezeichnet sind (siehe Lageplan) die Festsetzung für die Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten aufgehoben wird. Diese Planänderung hat keinerlei Auswirkungen auf den Umweltbericht und tangiert nicht die Grundzüge der Planung. Aus diesem Grunde kann die Form des vereinfachte Veränderungsverfahrens gewählt werden. Da eine Betroffenheit der Träger öffentlicher Belange nicht erkennbar ist und keine weiteren Grundstückseigentümer tangiert sind, kann auf ein Anhörungsverfahren verzichtet werden. Die Änderung wird somit gleich zur Satzung beschlossen. Maßgebend ist die Textfassung des Planungsbüros Wick + Partner, Stuttgart vom 09.09.2010.
Anlage 1: Ergänzung zur Satzung des Bebauungsplans "An der Breiteich"
Anlage 2: Lageplan
Beschluss:
Der Bebauungsplan „An der Breiteich“ wird entsprechend den Darlegungen der Sitzungsvorlage geändert.
Die Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.0195-01 „An der Breiteich“,(betreffend die Begrenzung der Wohneinheiten) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Maßgebend ist die Textfassung des Büros Wick & Partner vom 09.09.2010.