§ 4 - Abschluss der Jahresrechnung 2009 der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Jahresrechnung 2009 der Stadt Schwäbisch Hall ist fertig gestellt.
Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO festgestellt werden. Vor der Beschlussfassung über die endgültige Feststellung hat gemäß § 110 GemO noch die örtliche Prüfung durch den Fachbereich Revision zu erfolgen.
Um den Gemeinderat möglichst zeitnah über den Abschluss 2009 zu informieren, wird die Jahresrechnung 2009 vor Durchführung der örtlichen Prüfung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten wurden über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen vorgenommen. Diese wurden aus formellen EDV-technischen Gründen notwendig.
Anlage 1: Zusammenstellung Einzelpläne, Schuldenstand, Kassenkredite, Rücklagen
Anlage 2: Haushaltsreste 2009
Anlage 3: Kasseneinnahmereste 2009
Anlage 4: Feststellung u. Aufgliederung der Ergebnisse d. Haushaltsrechnung
Anlage 5: Rechenschaftsbericht
Beschluss:
Es wird beantragt, die Jahresrechnung 2009 der Stadt Schwäbisch Hall zur Kenntnis zu nehmen.
Die Jahresrechnung soll nach erfolgter örtlicher Prüfung nach § 95 GemO mit den folgenden Schlusssummen festgestellt werden:
A.
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Einnahmen und Ausgaben von je:
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Verwaltungshaushalt
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97.709.419,21 €
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Vermögenshaushalt
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29.576.335,58 €
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zusammen
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127.285.754,79 €
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Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
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+ 56.605.755,84€*)
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alle Sachbuchteile insgesamt
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+ 183.891.510,63 €*)
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*)unter dem Vorbehalt noch weiterer Abschlussbuchungen der Stadtkasse im Verwahr- und Vorschusskontenbereich
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B.
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Als Rechnungsergebnis 2009 wird ein Überschuss mit festgestellt. Dieser soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
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6.900.999,22 €
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C.
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Der Stand der Rücklagen wird festgestellt mit:
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I Allgemeine Rücklage
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20.787.396,75 €
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II Sonderrücklage Solpark – in I enthalten -
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338.664,22 €
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D.
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Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen wird festgestellt auf
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(Ist) 0,00 € bzw. (Soll) 0,00 €
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