§ 1 - Aufstellung des Bebauungsplans Schwäbisch Hall-Hessental, Mittelhöhe I; hier: Nördliche Ergänzung - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 25. August 2010, 04:52 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Jahr 2005 unterbreitete die Verwaltung dem Gemeinderat den Vorschlag, eine nicht mehr benutzte Spielplatzfläche im Bereich Hessental Mittelhöhe I für Wohnzwecke zu aktivieren. Zunächst hat der Gemeinderat diesen Bebauungsplan zur Auslegung beschlossen, diese wurde von der Verwaltung durchgeführt. Vor dem Satzungsbeschluss gab es eine sehr emotional geführte Diskussion im Hinblick auf das Für und Wider des Erhalts dieses nicht mehr benötigten Kinderspielplatzes. Der Satzungsbeschluss wurde nicht gefasst.

Zwischenzeitlich sind fünf Jahre vergangen und an der Ausgangssituation hat sich nichts geändert. Für alle Beteiligten ist diese Situation nach Einschätzung der Verwaltung unbefriedigend. Die brachliegende Fläche kann nicht aktiviert werden, da die materielle Situation der Stadt unverändert schlecht ist. Es ist nicht zu erwarten, Mittel in diesen ehemaligen Spielplatz zu investieren.

Die Verwaltung stellt dar, dass dieser Spielplatz für den Bedarf der Mittelhöhe I und II nicht mehr benötigt wird, da adäquater Spielraum sowohl in der Mittelhöhe II, als auch in der Mittelhöhe III geschaffen wurde bzw. geschaffen wird. Eine Wiederbelebung des alten Spielplatzes ist aus Sicht der Verwaltung nicht diskussionsfähig.

Der jetzige Zustand des Geländes ist erbärmlich. Nach wie vor ist es eine verwilderte Fläche, die kaum eine soziale Kontrolle ermöglicht und somit auch dementsprechend genutzt wird. Die zahlreichen Überbleibsel der Zweckentfremdung sind täglich zu sehen. Eine Rodung der Fläche scheidet aus, da der teilweise gute Baumbestand erhalten werden sollte, um einen Qualitätsverlust in der Siedlung zu vermeiden.

Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber dem Aspekt der Städtebaulichen Nachverdichtung einen sehr hohen Stellenwert gegeben. Die Kommunen werden ermuntert, systematisch die möglichen Flächen für Nachverdichtungen zu untersuchen und zu aktivieren, um Resourcen auf der freien, zum Teil landwirtschaftlich genutzten Fläche, zu schonen. In Hessental selbst gibt es die dringende Nachfrage nach Geschosswohnungsbauten bzw. Eigentumswohnungen. Die Bebauungsplanänderung in der Mittelhöhe IV belegt es nur zu deutlich.

Bei einer sachlichen Gegenüberstellung aller Argumente ist die Verwaltung nach wie vor der Auffassung, dass eine Reaktivierung des aufgegebenen Spielplatzes zu Wohnzwecken die sinnvollste Lösung ist. Gegenüber dem ursprünglichen Konzept, das drei zweigeschossige Gebäude vorsah, schlägt die Verwaltung nun, nach einer nochmaligen Überarbeitung, vor, dass zwei Bauplätze,die jedoch in ihrer Dimensionierung geringfügig größer werden als die bisherig ausgewiesenen, städtebaulich ebenfalls verträglich sind. Damit kann der sehr gute Baumbestand an der Kopfseite des Grundstückes erhalten werden. Ebenfalls kann der zentral gelegene dominante Baum gehalten werden. Maximal sollten dort zwei Sechsfamilienhäuser entstehen. Die notwendigen Garagen und Stellplätze sind in Form einer Untergeschossgarage nachzuweisen. Die Verwaltung stellt diese Projekt nochmals zur Diskussion, um den für alle Seiten unbefriedigenden Zustand zu lösen.

Anlage 1:Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter auszuarbeiten und zu einem erneuten Auslegungsbeschluss vorzulegen.

Meine Werkzeuge