§ 139 - Weilertunnel; hier: Überarbeitung der Bauwerksplanung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Seit Jahren bemüht sich die Verwaltung um die Realisierung des Weilertunnels. Für das Projekt sind viele Voraussetzungen bereits in den letzten Jahren geschaffen worden, so dass letztlich nur noch die Finanzierung durch den Bund fehlt.

Trotz aller Interventionen war diese Maßnahme auch in der jüngsten Fassung des mittelfristigen Investitionsprogramms wieder nicht enthalten.

Im Rahmen eines der letzten Gespräche mit dem Regierungspräsidium über das Vorhaben wurde der Verwaltung empfohlen, die Tunnelplanung nochmals zu überarbeiten, um die Länge unter 400 m zu bringen. Für Tunnelanlagen unter der Lauflänge von 400 m sind die Anforderungen an die Sicherheitstechnik weitaus geringer zu stellen als bei längeren Anlagen; hierdurch sind erhebliche Kosteneinsparungen zu erwarten.

Gleichzeitig regte der Regierungspräsident selbst an, dass die Verwaltung Kontakt mit der Staatssekretärin des Bundesverkehrsministeriums Frau Roth aufnimmt, um die Dringlichkeit und Notwendigkeit dieses Projektes zu erläutern.

Oberbürgermeister Pelgrim hat es im Juni 2008 im Rahmen eines persönlichen Gespräches Frau Roth vorgestellt. Das Ministerium hat die große Dringlichkeit dieses Straßenbauprojektes, das ja nicht nur die verkehrliche Situation verbessert, sondern auch die Entwicklung der Weilervorstadt auf der Grundlage ihres historischen Stadtgrundrisses ermöglicht, bestätigt und akzeptiert.

Es wurde zugesichert, dass das Projekt „Weilertunnel“ in die Projektliste für die Folgejahre 2009/2010 aufgenommen wird, sofern es gelingt, die Planung mit der vorgenannten Zielsetzung zu überarbeiten.

Das Plankonzept gliedert sich in drei Elemente: Es beinhaltet den so genannten Streckenentwurf, den Bauwerksentwurf und die sicherheitstechnische Ausstattung. Der Streckenentwurf bleibt von der Überarbeitung unberührt. Er ist fertiggestellt und bereits mit einem Sichtvermerk vom Bundesverkehrsministerium Bonn versehen. Der Bauwerksentwurf, der aus dem Jahr 1996 stammt, muss jedoch vollständig überarbeitet bzw. neu gefasst werden. Gleiches gilt für die sicherheitstechnische Ausstattung.

Mit der Planung war bisher das Ingenieurbüro Bung aus Heidelberg betraut. Bung ist ein außerordentlich leistungsstarkes Büro, dass die verschiedenen Facetten des Bauwesens beherrscht. Obwohl der zur Verfügung stehende Zeitkorridor für die Überarbeitung des Entwurfes außerordentlich knapp ist, hat das Ingenieurbüro zugesagt, die Leistungen bis Ende September fertig stellen zu können. Die Verwaltung hat mit Bung einen Honorarvorschlag in Höhe von insgesamt 281.234,79 € ausgehandelt, welcher mehr als 50 % unter dem Honoraransatz der normalen Berechnung nach HOAI liegt. Bedingt durch Vorkenntnisse bei der Bearbeitung der ursprünglichen Tunnelplanung konnte diese Reduzierung erreicht werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist das Honorar angemessen. Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass diese Kosten dem Gesamtprojekt, dass vom Bund finanziert wird, zugeschlagen werden und die Stadt den Aufwand, für den sie jetzt in Vorleistung treten muss, später ersetzt bekommt.

Aufgrund der Dringlichkeit des Projektes und der Chance, dieses nun doch kurzfristig innerhalb der nächsten 4 Jahre zu realisieren, schlägt die Verwaltung vor, dem Ingenieurbüro Bung den Auftrag für die Überarbeitung/Neuplanung des Bauwerkentwurfes zu beauftragen. Gleiches gilt für die Beauftragung der technischen Ausrüstung.

Für artenschutzrechtliche Untersuchungen und Nachweise sind ca. 15.000,-- € erforderlich.

Haushaltsmittel müssten außerplanmäßig bereit gestellt werden.

Der Fachbereich Revision nimmt den oben geschilderten Vorgang zur Kenntnis und akzeptiert die gefundene Lösung.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro Bung für die Überarbeitung der Bauwerksplanung des Weilertunnels sowie die Überarbeitung und Neufassung der technischen Ausrüstung in Höhe von insgesamt 281.234,79 € brutto wird zugestimmt.

    Der Honorarvorschlag wird akzeptiert.

  2. Die Mittel müssen außerplanmäßig bereit gestellt werden.

(17 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

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