§ 118 - Nachfolge für die verstorbene Stadträtin Jacqueline Huppenbauer; hier: Feststellung, dass keine Hinderungsgründe für die nachrückende Frau Sarah Bergmann gem. § 29 GemO vorliegen (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. Mai 2010, 21:58 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Aufgrund des Wahlergebnisses vom 13.06.2004 rückt auf der Liste von Bündnis 90/ Die Grünen als Nächste für den Wohnbezirk Schwäbisch Hall, Hessental und Steinbach Frau Sarah Bergmann mit 1.782 Stimmen nach.
Frau Bergmann teilt mit, dass sie das Mandat annimmt.
Der Gemeinderat hat festzustellen, dass kein Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs. 1-4 (s. Anlage) gegeben ist.
Beschluss:
Frau Sarah Bergmann rückt in den Gemeinderat nach.
Ein Hinderungsgrund gemäß § 29 GemO ist nicht gegeben.
(einstimmig - 30 -)