§ 223 - Eigenbetriebssatzung der Touristik- und Marketing Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. VFA vom 03.12.07

Die Satzung wurde, neben der geschlechtergerechten Formulierung, noch in folgenden Punkten verändert:

Der Betriebsausschuss soll für die Ernennung, Einstellung und Entlassung der stellvertretenden Betriebsleitung zuständig sein. Die notwendigen Veränderungen wurden in den §§ 6 Abs. 2 Ziff. 2 und 7 Abs. 3 vorgenommen.

Anlage: Satzung (neuer Name)

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall zu.
(einstimmig - 31 -)


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