§ 11 - Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2008 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Kommunen sind verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information des Gemeinderats sowie der Einwohnerinnen und Einwohner dient.

Der neunte Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2008 liegt nun vor.

Dieser enthält zu jedem Unternehmen, Eigenbetrieb, Zweckverband sowie jeder Genossenschaft und Stiftung, an der die Stadt Schwäbisch Hall unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den Beteiligungsverhältnissen, zur Besetzung der Gesellschaftsorgane und zur Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen.

Bei Gesellschaften, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar zu über 50% beteiligt ist, erfolgt die Darstellung aufgrund der nunmehr vorliegenden Geschäftsberichte und den darin angegebenen Zahlen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Bei einem geringeren Beteiligungsverhältnis erfolgt nur eine verkürzte Darstellung.

Außerdem werden die Grundzüge des Geschäftsverlaufs und wichtige Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaften dargestellt (siehe Anlage).

Der Bericht wird im April 2010 öffentlich ausgelegt.

Anlage: Auszug aus dem Beteiligungsbericht 2008

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt vom neunten Beteiligungsbericht zustimmend Kenntnis.

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