§ 147 - Fassadengestaltung Brenzhaus, hier: Vorstellung der geänderten Planung (öffentlich)
Sachvortrag:
Architekt Kuhn stellt die neueste, verbesserte Planung anhand von Skizzen und Fotos vor.
Auf Frage von Stadtrat Unser teilt er mit, dass man mit einem höheren Etat natürlich auch eine etwas bessere und hochwertigere Lösung hätte verwirklichen können.
Stadtrat Vogt ist der Meinung, dass die jetzt vorgelegte Planung auch nicht ganz befriedigen könne, aber ein "banaler" Kompromiss aus Gründen der mangelnden Finanzmittel sei. Man müsse künftig jedoch wieder mehr Wert auf die Gestaltung des Stadtbildes legen.
Stadtrat Baumann spricht sich für die heute vorgestellte Lösung aus, die jetzt doch akzeptabel erscheine. Schließlich müsse man in der ganzen Angelegenheit auch endlich einmal zu einem Abschluss kommen.
Stadträtin Herrmann sieht noch Beratungsbedarf für ihre Fraktion.
Oberbürgermeister Pelgrim plädiert für diese verbesserte und jetzt akzeptable Lösung. Auch mit mehr Geldmitteln könne man nicht unbedingt automatisch eine Verbesserung der Gestaltung erwarten.
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung (Variante A) der Achitekten Kuhn und Mix vom 17.09.2007.
Es handelt sich um ein Bauvorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Es ist zulässig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird gemäß § 10 Abs. 2 Ziff. 5 der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall vom 20.12.1971 i.d.F. Vom 24.07.2000 erteilt.
Gleichzeitig wird die Zustimmung bzw. Genehmigung gemäß § 173 Abs. 1 in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Ziff. 1 BauGB (Vorhaben im Bereich der Erhaltungssatzung) erteilt.
Das Vorhaben entspricht dieser Satzung und trägt zur Verbesserung des Gebäudes und des Straßenbildes bei.
(einstimmig - 20 - )