§ 1 - Bahnübergang Schwäbisch Hall-Gailenkirchen Gliemenhof - VORBERATUNG - (öffentlich)
Sachvortrag:
Im vergangenen Jahr wurde seitens der Deutschen Bahn AG die Forderung erhoben, den Bahnübergang am Gliemenhof in Gailenkirchen (im beiliegenden Lageplan mit B 1 bezeichnet) ersatzlos zu streichen. Der Grund hierfür waren notwendige Sanierungsarbeiten bzw. eine Überarbeitung der Signaltechnik. Die Deutsche Bahn AG wollte dafür den Bahnübergang an der Beilsteinstraße (im Lageplan mit B 2 bezeichnet) verbessern und mit einer neuen Signaltechnik ausstatten.
Der Ortschaftsrat hat dieses Ansehen vehement abgelehnt. Der Bahnübergang Gailenkirchen Gliemenhof ist nach seiner Auffassung eine wichtige Verbindung zum nahe gelegenen Frühlingsberg; insbesondere für die Holzabfuhr und für die Bewirtschaftung der westlich des Bahngleises gelegenen Flächen ist dieser Bahnübergang von erheblicher Bedeutung.
In der Zwischenzeit gab es von Seiten der Stadt mit den zuständigen Vertretern der Deutschen Bahn AG noch einmal Gespräche über die Zukunft des Bahnübergangs.
Von Seiten der Deutschen Bahn AG wurde es für möglich gehalten, den Bahnübergang am Gliemenhof (B 1) zu erhalten, sofern die folgenden Problempunkte an diesen Bahnübergang gelöst werden können.
Hierzu zählt, dass die seitlich einmündenden Wirtschaftswege innerhalb des freizuhaltenden 25 m Räumbereich des Bahnübergangs liegen, und der Knotenpunkt einen zu geringen Ausbaustand aufweist, dass ein zügiges Räumen des Bahnübergangs im Zusammenhang mit dem Langholzverkehr nicht möglich ist.
Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, den Kreuzungspunkt in Richtung Wald (siehe W 2) zu verlegen und somit eine verlängerte Aufstellfläche vor dem Bahnübergang zu erhalten.
Die Deutsche Bahn hat diesen Vorschlag geprüft und uns die Machbarkeit bestätigt.
Eine weitere Voraussetzung ist die Änderung der Straßengradiente im Bereich des Bahnübergangs. Durch die erforderlichen Überhöhungen der Gleise beschreibt die vorhandene Weggradiente eine Art „Sägezahnprofil“. Zudem unterschreitet die im weiteren Straßenverlauf vorhandene Kuppe mit einem sehr geringen Ausrundungshalbmesser deutlich einen nach Richtlinien geforderten Mindesthalbmesser von r = 50 m. Die Gefahr des Aufsetzens von Fahrzeugen ist permanent gegeben.
Eine geringfügige Höhenanpassung der Gleisgradiente und eine richtliniekonforme Herstellung der Kuppenausrundung sind erforderlich, um dass Aufsetzen von Fahrzeugen zu vermeiden und ein zügiges Räumen des Bahnübergangs zu ermöglichen.
Diese Veränderung des Gleiskörpers wird die Deutsche Bahn AG bereits im April/Mai 2010 angehen. Der Bahnübergang am Gliemenhof (B 1) kann somit erhalten bleiben.
Die Deutsche Bahn wünscht im Gegenzug, den Bahnübergang an der Beilsteinstraße (B 2) gänzlich zu schließen. Nach nochmaliger Überprüfung stellte sich heraus, dass dieser Bahnübergang sicherheitstechnisch weitaus größere Risiken beinhaltet als der Bahnübergang am Gliemenhof.
Verkehrstechnisch ist aus Sicht der Verwaltung dieser Vorschlag unproblematisch. Die Bewohner des Frühlingsbergs können zum einen im Norden die vorhandene Bahnunterführung (mit U gekennzeichnet) benutzen, zum anderen den Feldweg (W 3) bis zum Bahnübergang Gliemenhof, der dann über den anschließenden Feldweg (W 4) die Verbindung zur K2576 aufnimmt.
Mit der Deutschen Bahn AG wurde vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien folgende Vorgehensweise vereinbart:
Der Bahnübergang am Gliemenhof wird erhalten.
Die Gradientenanpassung wird seitens der Deutschen Bahn AG bereits im April/Mai überarbeitet.
Die Veränderung der Linienführung der Feldwege wird entsprechend der beiliegenden Lageplanskizze ausgeführt.
Der Verbindungsweg vom Bahnübergang Gliemenhof zur K2576 wird überarbeitet und asphaltiert.
Der Bahnübergang an der Beilsteinstraße wird ersatzlos geschlossen.
Die alternativ aufgezeigten Möglichkeiten sind zumutbar, bzw. stellen keine Verschlechterung für die Nutzer dar.
Gemäß den rechtlichen Bestimmungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes ist bei der Änderung von Bahnübergängen eine Kostenbeteiligung der Kommune in Höhe von 30 % vorgegeben.
Die ganze Maßnahme kann jedoch in der jetzt vorliegenden Form in eine GVFG-Fördermaßnahme eingeplant werden. Der verbleibende Kostenanteil der Stadt beläuft sich nach Auskunft der Deutschen Bahn AG auf einen Betrag zwischen 30.000 und 40.000,- €.
Das Gesamtvorhaben wurde dem Ortschaftsrat Gailenkirchen ausgiebig vorberaten. Das Votum des Ortschaftsrats kann aus terminlichen Gründen erst in der BPA-Sitzung bekannt gegeben werden.
Anlage: Lageplan
Beschluss:
Den Ausführungen der Verwaltung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird autorisiert, entsprechend den Ausführungen der Sitzungsvorlage vorzugehen.