§ 10/3 - Städtische Unternehmen und Beteiligungen; Beteiligung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an den noch zu gründenden Stadtwerke Solar GmbH und Sicilia Solar GmbH (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 23. September 2009, 07:11 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall haben sich entschieden, dass im Rahmen der Gesamt­konzeption zum Ausbau Erneuerbarer Energien neben der Biomasse und Windkraft auch die Fotovoltaik eine entscheidende Rolle spielen soll. Es wurden bereits einige Anlagen in Schwäbisch Hall realisiert.

Seit über einem Jahr wird die Realisierung von Fotovoltaik- Freiflächenanlagen in anderen Ländern geprüft. In Italien ist ein Projekt sehr weit vorangeschritten, für das nun die Voraussetzungen zur Umsetzung und Realisierung geschaffen sind.

Auf die Unterlagen und die Sitzungsvorlage TOP I/38 vom 16.06.2009für den Aufsichtsrat der Stadtwerke wird dazu verwiesen.

Neben den Stadtwerken Schwäbisch Hall GmbH und den Stadtwerken Sindelfingen würden 5 weitere Stadtwerke und die Südwestdeutsche Stromhandelsgesellschaft die neue Stadtwerke Solar GmbH dafür gründen. Das gesamte Stammkapital beträgt 20 Mio. €. Der Anteil unserer Stadtwerke beträgt 1,5 Mio. € ( 7,5 %). Die Stadtwerke Solar GmbH wiederum gründet die Sicilia Solar GmbH, welche als Investor die entwickelte Anlage am Standort Lentini, südlich von Catania auf Sizilien errichtet und die Staatszuschüsse sowie die Einspeisevergütungen erhält.

Die nach europaweiter Ausschreibung hervorgegangene Firma Wirsol GmbH aus Waghäusel bei Bruchsal, welche schlüsselfertige Komplettanlagen auch bereits in Italien und Spanien errichtete, würde die Sicilia Solar GmbH gründen und mit Abschluss des GU-Vertrages an die deutsche Stadtwerke Solar GmbH übertragen.

Die konkreten Entscheidungen bei den anderen Stadtwerken und Kommunen werden gerade ebenso eingeholt.

Die kommunalrechtliche Zulässigkeit der Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ist denkbar, da eine Einwohnernützigkeit darstellbar sei und die Gesellschaft im Bereich der Daseinsvorsorge handelt obwohl der Strom nicht direkt nach Schwäbisch Hall weitergeleitet wird, sondern beispielsweise eingetauscht werden könnte gegen anderen Strom. Die Verträge selbst bedürfen noch der Überprüfung.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat in seiner Sitzung am 15.07.2009 darüber beraten und einer Beteiligung an den Gesellschaften zugestimmt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, diesen Verträgen ebenfalls zuzustimmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH die Zustimmung zur Beteiligung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Gesellschaft mit einem Kapitalanteil von 1,5 Mio. € ( 7,5 %) an der Stadtwerke Solar GmbH und mittelbar an der Solar Sicilia GmbH entsprechend den vorliegenden Konsortial- und Gesellschaftsverträgen erteilt.

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