§ 5 - Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt für 2008 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Jahresrechnung 2008 der Stadt Schwäbisch Hall ist fertig gestellt.
Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO festgestellt werden. Vor der Beschlussfassung über die endgültige Feststellung hat gemäß § 110 GemO noch die örtliche Prüfung durch den Fachbereich Revision zu erfolgen.
Um den Gemeinderat möglichst zeitnah über den Abschluss 2008 zu informieren, wird die Jahresrechnung 2008 vor der Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.
Anlage 1: Jahresrechnug 2008 Nr. 1 - 5
Anlage 2: Jahresrechnung 2008 Nr. 6
Anlage 3: Jahresrechnung 2008 Nr. 7 + 8
Anlage 4: Jahresrechnung 2008 Nr. 9
Anlage 5: Rechenschaftsbericht 2008
Beschluss:
Es wird beantragt, die vorläufige ungeprüfte Jahresrechnung 2008 der Stadt Schwäbisch Hall zur Kenntnis zu nehmen.
Die Jahresrechnung 2008 wird gemäß § 95 GemO mit den folgenden Schlusssummen aufgestellt:
A. | Einnahmen und Ausgaben von je: Verwaltungshaushalt Vermögenshauhalt zusammen |
78.114.808,96 € 20.796.410,47 € 98.911.219,43 € |
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Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (vorläufig) alle Sachbuchteile insgesamt |
102.774.565,22€ 201.685.784,65€ |
B. | Als Rechnungsergebnis 2008 wird ein Defizit mit ausgewiesen und festgestellt. Dieses geringe Defizit wird durch eine zusätzliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. |
67.541,55 € |
C. | Der Stand der Allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit | 15.147.260,83 € |
D. | Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen wird festgestellt auf | 1.599.899,75 € |