§ 10 - 39. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung; hier: Stellvertreterinnen-/Stellvertreter-Regelung für die beschließenden Ausschüsse (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. Februar 2009, 10:19 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Fraktion der FDP hat aufgrund einer Diskussion im Personal- und Organisationsausschuss im Dezember des vergangenen Jahres mit Schreiben vom 14. Dezember 2008 den Antrag gestellt, die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass künftig in den Ausschuss-Sitzungen auch andere Fraktionsvertreterinnen und Fraktionsvertreter bei Verhinderung der gewählten Mitglieder und deren persönlichen Stellvertretungen zur Stimmabgabe berechtigt sind.

Die Verwaltung hat sich intensiv mit den Möglichkeiten der Stellvertretungsregelungen beschäftigt. Als Ergebnis ist hierbei festzuhalten, dass der Gemeinderat in der Entscheidung welche Stellvertretungsregelungen er trifft, frei ist und hierbei auch eine Kombination zwischen persönlicher Stellvertretung und Listenstellvertretung etc. beschließen kann. Vor dem Hintergrund, ein einfaches, praktikables und möglichst sofort ohne große Veränderungen umsetzbares Stellvertretungsverfahren zu installieren, schlägt die Verwaltung vor, in der Hauptsatzung dem § 3 Abs. 3 folgenden Satz 2 anzufügen:

Ist die persönliche Stellvertretung verhindert, so kann sie sich durch ein anderes stellvertretendes Mitglied dieses Ausschusses aus ihrer Fraktion vertreten lassen.

Durch die Einfügung dieses Satzes kann die Stellvertretungsregelung bei Verhinderung der persönlichen Stellvertretung sofort, d.h. nach Wirksamwerden der Satzungsänderung und ohne weitere Beschlüsse über die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse umgesetzt werden. Ferner würde die Stellvertretung nicht wie z.B. beim Kreistag nach Stellvertreterlisten - was zusätzlichen organisatorischen Aufwand erfordert - erfolgen, sondern die Fraktionen bzw. die betroffenen Gemeinderatsmitglieder könnten aus dem Kreis der übrigen stellvertretenden Fraktionsmitglieder die Vertretung selbst aussuchen.

Anlage: 39. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der 39. Änderung der Hauptsatzung gemäß der Anlage zu.

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