§ 5 - Jahresrechnung 2007 der Stadt und ihrer Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe und Abwasserbeseitigung; hier: Bericht des Fachbereichs Revision und endgültige Feststellung (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 02.04.2008 die Jahresrechnung 2007 der Stadt Schwäbisch Hall gemäß § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den städtischen Fachbereich Revision festgestellt.
Zwischenzeitlich wurde die Jahresrechnung vom städtischen Fachbereich Revision geprüft. Der Schlussbericht vom 12.11.2008 wird den schriftlichen Unterlagen als Anlage beigefügt. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2007 der Stadt Schwäbisch Hall gemäß § 95 Abs. 2 GemO festzustellen.
Eine überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat bisher nicht stattgefunden.
Da sich an dem vom Gemeinderat vorläufig festgestellten Rechnungsabschluss 2007 der Stadt Schwäbisch Hall (siehe SV Nr. 72/ 08) nichts geändert hat, ist die Erstellung weiterer Unterlagen nicht erforderlich.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2007 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß §95 GemO mit den folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt.
Die Schlusssummen jeweils in Einnahmen und Ausgaben betragen:
1.
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Im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt zusammen |
78.724.579,42 € 24.527.869,70 € 103.252.449,12 € |
2. |
Als Rechnungsergebnis 2007 wird ein Überschuss in Höhe von ausgewiesen und festgestellt. |
3.254.483,69 € |
3. | Der Stand der Allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit | 21.940.802,38 € |
4. | Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen wird festgestellt auf | 3.721.830,75 € |